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JuraForum.deUrteileOLG-KOELNBeschluss vom 06.03.2007, Aktenzeichen: 2 Ws 108/07 



OLG-KOELN – Aktenzeichen: 2 Ws 108/07

Beschluss vom 06.03.2007


Leitsatz:Die Entscheidung des Gerichts, einen bisher im Rahmen eines Wahlmandats tätigen Verteidiger zum Pflichtverteidiger zu bestellen, kann weder vom Angeklagten noch vom Verteidiger angefochten werden. Es fehlt jeweils an der Verletzung eigener Rechte
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 143,
Stichworte:Bestellung eines Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger,

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