JuraForum.de > Urteile > OLG-KOELN > Beschluss vom 06.03.2007, Aktenzeichen: 2 Ws 108/07
| Leitsatz: | Die Entscheidung des Gerichts, einen bisher im Rahmen eines Wahlmandats tätigen Verteidiger zum Pflichtverteidiger zu bestellen, kann weder vom Angeklagten noch vom Verteidiger angefochten werden. Es fehlt jeweils an der Verletzung eigener Rechte |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Vorschriften: | StPO § 143, |
| Stichworte: | Bestellung eines Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger, |
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