JuraForum.de > Urteile > OLG-KOELN > Beschluss vom 05.09.2006, Aktenzeichen: 6 AuslA 35/06
| Leitsatz: | Ein Bewilligungshindernis für die Auslieferung eines Ausländers zur Strafvollstreckung im Ausland besteht nur, wenn die Vollstreckung im Ausland für den ausländischen Verfolgten die gleiche Härte darstellt wie für einen Deutschen. |
| Rechtsgebiete: | IRG |
| Vorschriften: | IRG § 83b, |
| Stichworte: | Europäischer Haftbefehl, Ausländer, Vollstreckung, |
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