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JuraForum.deUrteileOLG-KOELNBeschluss vom 02.06.1999, Aktenzeichen: 16 Wx 57/99 

OLG-KOELN – Aktenzeichen: 16 Wx 57/99

Beschluss vom 02.06.1999


Leitsatz:Duldungspflicht bezüglich Sanierungsmaßnahmen

WEG § 22

Hat die Wohnungseigentümergemeinschaft bestandskräftig eine Sanierungsmaßnahme beschlossen, und führt sie dann eine von der beschlossenen Maßnahme leicht abweichende, die Eigentümer weniger belastende Variante aus, so handelt ein Wohnungseigentümer rechtsmißbräuchlich, der das Unterlassen der Sanierungsmaßnahme unter Berufung auf diese Abweichung vom Gemeinschaftsbeschluss begehrt, obwohl er sich nur durch einen Teil der Baumaßnahme gestört sieht und diesen deshalb verhindern will, der bereits in der bestandskräftig beschlossenen Variante unverändert vorgesehen war.

- 16 Wx 57/99 - Beschluss vom 02.06.1999 - unanfechtbar.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 22,

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