( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-KOELNBeschluss vom 02.03.2009, Aktenzeichen: 2 Ws 77/09 



OLG-KOELN – Aktenzeichen: 2 Ws 77/09

Beschluss vom 02.03.2009


Leitsatz:Verfahrensfremde Untersuchungshaft ist bei potentieller Gesamtstrafenfähigkeit anzurechnen. Auf die Möglichkeit der Anrechnung in einem noch unerledigten Verfahren darf der Verurteilte nicht verwiesen werden, wenn das noch offene Verfahren in rechtsstaatlich nicht hinnehmbarer Weise nicht gefördert wird.
Rechtsgebiete:StPO, StGB
Vorschriften:StPO §§ 121 f, StPO § 154 Abs. 2, StPO § 458 Abs. 1, StPO § 462 Abs. 1 S. 1, StPO § 462 Abs. 3, StGB § 51 Abs. 1 S. 1, StGB § 51 Abs. 1 S. 2, StGB § 55,

Volltext

Um den Volltext vom OLG-KOELN – Beschluss vom 02.03.2009, Aktenzeichen: 2 Ws 77/09 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-koeln/olg-koeln-beschluss-vom-02-03-2009-az-2-ws-7709

"OLG-KOELN - 02.03.2009, 2 Ws 77/09" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN