JuraForum.de > Urteile > OLG-KOELN > Beschluss vom 02.02.2009, Aktenzeichen: AuslS 9/09
| Leitsatz: | Ein ausländisches (hier : türkisches) Rechtshilfeersuchen um richterliche Vernehmung setzt voraus, dass der Sachverhalt, zu dem die Vernehmung erfolgen soll, nach der vorgelegten Übersetzung ins Deutsche so weit verständlich ist, dass eine sinnvolle Befragung der zu vernehmenden Personen möglich ist. |
| Rechtsgebiete: | IRG |
| Vorschriften: | IRG § 59 Abs. 3, IRG § 61 Abs. 1, |
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