JuraForum.de > Urteile > OLG-KOELN > Beschluss vom 01.12.2005, Aktenzeichen: 2 U 76/05
| Leitsatz: | 1. Im Rahmen einer Schadensersatzklage wegen einer Pflichtverletzung des früheren Insolvenzverwalters hat das Zivilgericht auch Fragen zu prüfen, die primär in den Zuständigkeitsbereich der Insolvenzgerichte falle (z.B. Umfang des Vergütungsanspruchs des Insolvenzverwalters). 2. Der Insolvenzverwalter darf keine Hilfskräfte auf Kosten der Insolvenzmasse mit Arbeiten beauftragen, die zu den üblichen Aufgaben eines Insolvenzverwalters gehören und von ihm bzw. seinem Personal zu erledigen sind. |
| Rechtsgebiete: | InsO, InsVV |
| Vorschriften: | InsO § 60, InsVV § 4, |
| Verfahrensgang: | LG Bonn 2 O 500/04 vom 17.06.2005 |
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