JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Koblenz > Verkündungsdatum > 11 / 2008
Insgesamt sind 4 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB, InsO |
| Leitsatz: | 1. Im Hinblick auf die materiell-rechtliche Wirkung der Aufrechnung kann der Gläubiger nachträglich keine andere Tilgungsreihenfolge bestimmen (im Anschluss an OLG Koblenz OLGR 2007, 949). Dem steht nicht der Aspekt entgegen, dass sogar eine Prozessaufrechnung vor rechtskräftiger Entscheidung zurückgenommen werden kann mit der Folge, dass damit auch die materiell-rechtliche Wirkung entfallen würde (so BGH NJW-RR 1991, 156, 157). 2. Zur Reichweite der Konzernverrechnungsklausel und des Schutzbereichs der §§ 94 ff. InsO. |
| Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 2 U 1397/07 | |
| Rechtsgebiete: | ZGB, ZPO, BGB |
| Leitsatz: | 1. Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Scheidung iranischer Staatsangehöriger richtet sich für die Zeit nach dem 1. März 2005 nach der VO (EG) Nr. 2201/2003. 2. Bei der Geltendmachung des vertraglichen Scheidungsgrundes der Unterhaltswverweigerung nach iranischem Recht ist eine vorangehende Klage auf Unterhaltszahlung dann nicht erforderlich, wenn die Ehefrau 6 Monate keinen Unterhalt bekommen hat und das Gericht zu der Erkenntnis kommt, dass auch ein Vollstreckungsurteil in das Vermögen des Ehemannes daran nichts ändern würde. 3. Nach der Novellierung des iranischen Rechts der elterlichen Sorge am 31.12.2003 (Art. 1169 ZGB) ist eine Berücksichtigung des Kindeswohls bei der gerichtlichen Entscheidung möglich. |
| Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 9 UF 653/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, VVG |
| Leitsatz: | Täuschung über Pflegebedürftigkeit Grund für fristlose Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung insgesamt. Zum Nachweis der Leistungserschleichung - "Pseudodemenz" als Täuschungsverhalten in Abgrenzung zur subjektiven Krankheitsvorstellung. Zur Verjährung von Leistungsansprüchen aus der privaten Krankenversicherung. |
| Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 10 U 592/07 | |
| Rechtsgebiete: | StGB |
| Leitsatz: | Eine öffentliche Sauna ist kein gegen Einblick besonders geschützter Raum i.S.d. § 201 a Abs. 1 StGB. |
| Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 1 Ws 535/08 | |