JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Koblenz > Verkündungsdatum > 10 / 2008
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| Rechtsgebiete: | RVG, VV-RVG |
| Leitsatz: | Wird in einer Ehesache eine außerprozessual vorbereitete Vereinbarung über ein nicht anhängige Folgesache protokolliert, ist dem im Wege der Prozesskostenhilfe dür die Ehesache beigeordneten Rechtsanwalt nach § 48 Abs. 3 RVG neben der Einigungsgebühr gem. Nr. 1000 VV-RVG auch die Verfahrensdifferenzgebühr gem. Nr. 3101 Unternr. 3 VV-RVG aus der Staatskasse zu erstatten. |
| Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 7 WF 803/08 | |
| Rechtsgebiete: | VAHRG |
| Leitsatz: | Nur dann, wenn sich erst aufgrund der Anwendung der Quotierungsmethode ein schuldrechtlich auszugleichender Restbetrag ergibt, der nicht unter Anwendung des § 3 b VAHRG öffentlich-rechtlich ausgeglichen werden kann, kann insoweit über den Grenzwert des § 3 b I Nr. 1 VAHRG hinaus der Ausgleich zu Lasten der Anwartschaften bei einem anderen Versorgungsträger durchgeführt werden. |
| Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 11 UF 443/08 | |
"Oberlandesgericht Koblenz - Entscheidungen 10 / 2008 - Seite 2" © JuraForum.de — 2003-2012
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