JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Koblenz > Verkündungsdatum > 05 / 2008
Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | VOB/B, BGB |
| Leitsatz: | Auch bei Vereinbarung der Errichtung eines "schlüsselfertigen" Bauwerks bleibt die zugleich im Einzelnen vereinbarte Leistungsbeschreibung in erster Linie für den Vertragsinhalt maßgeblich, auch wenn hierbei Leistungen fehlen, die üblicherweis zur "Schlüsselfertigkeit" gerechnet werden. Wird hierfür ein "Festpreis" vereinbart, ist dieser als Pauschalpreis für die der Leistungsbeschreibung entsprechenden Leistungen geschuldet. Für erbrachte Zusatzleistungen beim BGB-Bauvertrag ist mangels konkreter Preisvereinbarung die übliche Vergütung geschuldet, nicht eine entsprechend der Urkalkulation für den Pauschalpreis ermittelte Vergütung. |
| Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 10 U 652/07 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, BGB, GKG |
| Leitsatz: | Bereits die Einreichung eines reinen Prozesskostenhilfeantrags für eine Folgesache führt zur Herbeiführung des Scheidungsverbundes; die Folgesache muss hierzu noch nicht als solche anhängig sein (Ankündigung einer Antragstellung "nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe"). |
| Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 7 UF 812/07 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, BRAGO |
| Leitsatz: | 1. Der Testamentsvollstrecker hat unmittelbar nach Annahme des Amtes unverzüglich ein Verzeichnis der in seiner Verwaltung stehenden Nachlassgegenstände zu erstellen und bekannte Nachlassverbindlichkeiten mitzuteilen. 2. War die Einschaltung eines Rechtsanwalts, der besondere Kenntnisse auf dem Gebiet des Erb- und Steuerrechts aufweist, angesichts der beharrlichen Weigerung des Testamentsvollstreckers ein Nachlassverzeichnis vorzulegen, erforderlich, kann der Geschädigte im Rahmen des geltend gemachten Schadensersatzanspruches wegen Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers auch Rechtsanwaltskosten geltend machen, die nicht auf der Abrechnung nach BRAGO (a.F.), sondern auf Stundelohnbasis erfolgten, wenn es sich um einen komplexen und sehr schwierigen Fall handelte. |
| Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 2 U 1620/06 | |
| Rechtsgebiete: | AHB, BGB, ZPO |
| Leitsatz: | Nicht versicherter Tätigkeitsschaden, wenn landwirtschaftlicher Lohnunternehmer beim Bearbeiten von Spargelfeldern durch zu tiefes Fräsen die Thizome der Spargelpflanzen beschädigt. Keine Erfüllungshaftung wegen erheblichen Eigenverschuldens, wenn VN aus früherem Schadensfall weiß, dass die Betriebshaftpflichtversicherung derartige Tätigkeitsschäden nicht deckt. Keine Schadensersatzhaftung, weil Risiko nicht versicherbar. |
| Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 10 U 446/07 | |