JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Koblenz > Verkündungsdatum > 04 / 2008
Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | GG, ZPO |
| Leitsatz: | Befasst sich der die Prozesskostenhilfe verweigernde Beschluss nur punktuell mit den Argumenten des Antragstellers und setzt sich anschließend die Beschwerdeentscheidung, die sich auf eine Bezugnahme der landgerichtlichen Entscheidung über die Versagung der Prozesskostenhilfe und die Nichtabhilfeentscheidung beschränkt, mit verschiedenen tragenden Argumenten des Antragstellers, insbesondere auch in der Beschwerdeschrift, nicht auseinander, so kann darin eine Verletzung des rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG liegen, die die Ablehnung des über die Beschwerde entscheidenden Richters wegen Besorgnis der Befangenheit rechtfertigt. (in Anknüpfung an BVerfG vom 20.04.1982 - 1 BvR 1242/81, BVerfGE 60, 247, 249; v. 8.10.1985 - 1 BvR 33/83, BVerfGE 60, 247, 249; BVerfGE 70, 288, 293 f.; KG OLGR 2001, 266, 267). |
| Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 2 W 724/07 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Zum Begehren von Schadensersatz für Feuchtigkeitsschäden an einem gekauften Haus kann der Kläger sich zu bezifferten Mangelbeseitigungskosten auf eingeholte Angebote von Fachfirmen beziehen und hierzu Sachverstsändigenbeweis für deren Richtigkeit antreten. Hält das Gericht eine weitere Konkretisierung für erforderlich, muss es darauf hinweisen. |
| Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 10 U 1330/07 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Leitsatz: | 1. Bestehen objektive Anhaltspunkte dafür, dass ein 9jähriges Kind durch seinen Vater sexuell missbraucht wird, dann greifen die Großeltern des Kindes nicht in rechtswidriger Weise in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Eltern ein, wenn sie gegenüber der Mutter und anderen engen Familienangehörigen ihren Verdacht äußern, um den vermuteten Missbrauch aufzuklären und/oder seiner Wiederholung entgegenzuwirken. 2. Enge Familienangehörige in diesem Sinne sind jedenfalls dann auch die weiteren Großeltern des Kindes, wenn objektive Anhaltspunkte für die Annahme bestehen, dass die Mutter des Kindes von dem Missbrauch Kenntnis hat und ihn deckt. 3. Eine Mitteilung des Verdachtes an einen familienfremden Dritten ist auch unter den vorbezeichneten Umständen nicht als Wahrnehmung berechtigter Interessen gerechtfertigt, wenn die Äußerung weder in einem formalisierten gerichtlichen oder behördlichen Verfahren (insbesondere einem Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren) getätigt wird, noch gegenüber Bediensteten einer Behörde oder Einrichtung, der die Sorge für das Wohl von Kindern besonders anvertraut ist, noch in einer in ihrer besonderen Vertraulichkeit gesetzlich geschützten Beziehung wie derjenigen des Mandanten zum Rechtsanwalt. |
| Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 6 U 81/08 | |
| Rechtsgebiete: | AUB 88 |
| Leitsatz: | Ist bein aufprallbedingte Bewegungsenergie von 6,3 bis 7,2 g bewiesen, kann im Einzelfall auch ohne dokumentierte Begleitverletzungen die überwiegende Unfallverursachung eines Bandscheibenvorfalls (hier: im Bereich C5/C6) nachgewiesen sein. |
| Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 10 U 1848/05 | |