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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht KoblenzVerkündungsdatum03 / 2008 

Oberlandesgericht Koblenz

Entscheidungen 03 / 2008



Insgesamt sind 12 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:


OLG-KOBLENZ – Urteil, 10 U 541/07 vom 07.03.2008

Rechtsgebiete:SGB IV
Leitsatz:Kein Schadensersatzanspruch gegen Insolvenzverwalter wegen Widerspruchs gegen die Kontobelastung mit Sozialversicherungsbeiträgen, die aufgrund vom Gemeinschuldner erstellten Beitragsnachweises im Einzugsermächtigungsverfahren eingezogen wurden.

§ 28 e Abs. 1 Satz 2 SGB IV ist nicht für Buchungsvorgänge vor dem 1.1.2008 anwendbar.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 10 U 541/07



OLG-KOBLENZ – Urteil, 6 U 610/07 vom 06.03.2008

Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:1. Bestimmt eine gesellschaftsvertragliche Schiedsvereinbarung die ausschließliche Zuständigkeit des Schiedsgerichts für "alle Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten zwischen den Gesellschaftern oder zwischen der Gesellschaft und einzelnen Gesellschaftern, soweit sie das Gesellschaftsverhältnis berühren", so geht im Zweifel der Wille der vertragsschließenden Gesellschafter dahin, auch Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern und ausgeschiedenen Gesellschaftern der Schiedsklausel zu unterwerfen.

2. Der Anwendbarkeit einer Schiedsklausel steht nicht entgegen, dass sie vorsieht, Zusammensetzung und Befugnisse des Schiedsgerichts in einem gesonderten Schiedsvertrag niederzulegen, ein solcher Schiedsvertrag aber in der Folge nicht abgeschlossen wurde.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 6 U 610/07

OLG-KOBLENZ – Beschluss, 2 U 1582/07 vom 06.03.2008

Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:Versäumung der Berufungsbegründungsfrist bei Anwaltswechsel.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 2 U 1582/07

OLG-KOBLENZ – Beschluss, 9 UF 693/07 vom 05.03.2008

Rechtsgebiete:ZPO, VAHRG, BGB
Leitsatz:Kann ein Pflichtiger den zur Abfindung eines künftigen schuldrechtlichen Ausgleichsanspruchs erforderlichen Betrag nicht aus seinem Vermögen, sondern nur durch Aufnahme eines Darlehens aufbringen, kann von ihm ein vorzeitiger schuldrechtlicher Ausgleich regelmäßig nur in Form von Ratenzahlung verlangt werden, wenn das der Billigkeit entspricht. Die Aufnahme eines Darlehens ist unzumutbar.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 9 UF 693/07


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