JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Koblenz > Verkündungsdatum > 01 / 2008
Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:
| Rechtsgebiete: | GVG, BGB |
| Leitsatz: | Kein Anspruch des Fluggasts auf Ausgleichszahlung bei Annulierung des Flugs, wenn eine Fluggesellschaft nachweist, dass die Annulierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht (hier: Flughafen wegen Nebels für das für den gebuchten Rückflug vorgesehene Flugzeug nicht anfliegbar). Es ist grundsätzlich unerheblich, ob der Annullierungsgrund möglicherweise bei Abwarten entfallen wäre, sofern nicht von Vornherein mit einem kurzfristen Wegfall des Hindernisses zuverlässig gerechnet werden konnte. |
| Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 10 U 385/07 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Die unentgeltliche Überlassung einer Wekstatthalle zur Kfz-Wartung und -reparatur an eine Privatperson außerhalb der Betriebszeiten ist als Leihe, nicht als bloße Gefälligkeit zu qualifizieren. Wird hierbei die Halle durch einen Brand beschädigt, liegt kein vertragsgemäßer Gebrauch vor, sondern eine Verletzung der Pflicht zur ordnungsgemäßen Rückgabe, bei der der private Nutzer sich nach § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB zu entlasten hat. Der Schadensersatzanspruch unterliegt der kurzen Verjährung nach § 606 BGB. Da der Schaden in die Deckung der Kfz-Haftpflichtversicherung fällt, tritt bereits mit der Anmeldung des Schadens durch den Geschädigten beim Kfz-Haftpflichtversicherer Verjährungshemmung ein. |
| Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 10 U 1705/06 | |
| Rechtsgebiete: | AVAG, ZPO des Kantons St.Gallen |
| Leitsatz: | Hat in einem Zivilprozessverfahren des Kantons St. Gallen (Schweiz) die Beklagte die Klage anerkannt (Art. 83 lit. b ZPO des Kantons St.Gallen) und das zuständige Kreisgericht in einem Entscheid das Verfahren als erledigt abgeschrieben, so ergibt sich die Vollstreckbarkeit des Entscheids aus Art. 290 Abs. 2 ZPO des Kantons St. Gallen. |
| Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 2 U 1469/07 AVAG | |
| Rechtsgebiete: | MarkenG, UWG |
| Leitsatz: | Der Schutz des Unternehmenskennzeichens eines Bordellbetriebes wirkt räumlich begrenzt, geht aber jedenfalls dann über die Ortsgrenzen hinaus (Entfernung zwischen den Betrieben hier 8,4 km), wenn der "Einzugsbereich" des Betriebes sich auf die gesamte Region einschließlich das benachbarte Bundesland erstreckt. |
| Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 6 W 885/07 | |
"Oberlandesgericht Koblenz - Entscheidungen 01 / 2008 - Seite 2" © JuraForum.de — 2003-2012
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