JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Koblenz > Verkündungsdatum > 01 / 2008
Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 2 U 619/07 | |
| Rechtsgebiete: | HOAI |
| Leitsatz: | Ein Schriftformerfordernis ist mangels Vereinbarung nicht konstitutiv für den Vertragsabschluss beim Ingenieur- oder Architektenvertrag. Die Schriftform ist nach § 4 HOAI nur für eine Honorarvereinbarung, die den Mindestsatz überschreitet, erforderlich. Im Übrigen ist anhand der Umstände des Falles zu prüfen, ob der Ingenieur oder Architekt aufgrund eines Vertrages oder rein akquisitorisch tätig wird. Insbesondere eine längere Vertragsdurchführung ist ein wichtiges Indiz für den Willen der Parteien, sogar ungeachtet des Fehlens einer gegebenenfalls gewünschten schriftlichen Vereinbarung, ein Vertragsverhältnis zu begründen. |
| Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 12 U 202/05 | |
| Rechtsgebiete: | LBauO Rheinland-Pfalz, BGB |
| Leitsatz: | Das Fehlen einer Baugenehmigung für eine bestimmte Nutzung eines auf dem verkauften Grundstück befindlichen Bauwerks muss nicht immer einen erheblichen Sachmangel darstellen, dessen Verschweigen die Arglistanfechtung rechtfertigt (langjährig für landwirtschaftliche Nutzung geduldeter Schuppen auf landwirtschaftlichem Grundstück, den Erwerber als Jagdhütte nutzen will). |
| Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 10 U 387/07 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Leitsatz: | Wegen des im Schuldrecht geltenden Grundsatzes der Vertragsfreiheit kann die Zahlung einer Provision zwar auch unabhängig vom Vorliegen einer Maklerleistung begründet werden. Dabei handelt es sich aber nicht um einen selbständigen Vertragstyp. Vielmehr muss von Fall zu Fall geprüft werden, welchen rechtlichen Charakter die Parteien dem Versprechen beimessen wollen. Wenn es an jeder Gegenleistung fehlt, dann kann die Provisionszusage als Schenkungsversprechen aufgefasst werden. |
| Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 12 U 1326/06 | |