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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht KoblenzVerkündungsdatum11 / 2007 

Oberlandesgericht Koblenz

Entscheidungen 11 / 2007



Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-KOBLENZ – Urteil, 12 U 1452/06 vom 26.11.2007

Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:Die Wiederaufnahme findet statt, wenn die Partei eine andere Urkunde auffindet, oder zu benutzen in den stand gesetzt wird, die eine ihr günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würde. Auf Urkunden, die nur in Verbindung mit anderen im Erstverfahren nicht vorgebrachten Beweismitteln zu einer für den Restitutionskläger günstigeren Entscheidung führen können, kann die Restitutionsklage nicht gestützt werden.

Die Restitutionsklage ist nicht begründet, wenn die Urkunde in Verbindung mit dem zu berücksictigenden Prozessstoff keinen urkundlichen Beweiswert hat, sondern nur Anlass geben kann, ergänzend Zeugen oder Sachverständige zu vernehmen. Nur eine Urkunde, die für sich allein oder in Verbindung mit den Beweisergebnissen des Erstverfahrens dem angegriffenen Urteil eine tragende Stütze nimmt, kann einen ausreichenden Restitutionsgrund bilden.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 12 U 1452/06



OLG-KOBLENZ – Urteil, 6 U 1170/07 vom 22.11.2007

Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:1. Hat eine GmbH mehrere Geschäftsführer und besteht zwischen diesen eine Ressortverteilung, so steht grundsätzlich jedem der Geschäftsführer das Recht auf Information über alle Angelegenheiten der Gesellschaft zu, und zwar auch über diejenigen, die allein das Ressort eines Mitgeschäftsführers betreffen.

2. Das Informationsrecht eines Geschäftsführers wird in unzulässiger Weise eingeschränkt, wenn die Gesellschaft ihm vorschreibt, Auskünfte und Unterlagen, die zum Ressort eines anderen Geschäftsführers gehören, sich ausschließlich von diesem Mitgeschäftsführer, nicht aber von anderen Mitarbeitern der Gesellschaft geben zu lassen.

3. Stört einer der Geschäftsführer durch die Art und Weise, wie er Mitarbeiter der Gesellschaft um Informationen über das Ressort eines Mitgeschäftsführers ersucht, auf Dauer den Betriebsfrieden, so ist die Gesellschaft nicht berechtigt, ihm jegliche Kommunikation mit den Mitarbeitern zu untersagen. Vielmehr steht ihr in diesem Fall als Mittel zur Wiederherstellung des Betriebsfriedens grundsätzlich nur die Möglichkeit offen, den Geschäftsführer von seinem Amt abzuberufen.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 6 U 1170/07

OLG-KOBLENZ – Urteil, 12 U 1400/05 vom 19.11.2007

Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Leitsatz:Für die Bemessung des Schadens in Bezug auf den Barunterhalt ist danach zu fragen, welche Beträge des Einkommens des Getöteten, wenn er am Leben geblieben wäre, hätte aufwenden müssen, um seinen unterhaltswberechtigten Angehörigen den Lebensunterhalt zu verschaffen, auf den sie Anspruch gehabt hätten. Analog den Grundsätzen zum Erwerbsschadensausgleich darf das Gereicht den Hinterbliebenen nicht ohne weiteres Quoten an dem vom Getöteten erzielten Einkommen zuweisen, sondern es muss feststellen, in welchem Umfang jeder Einzelne ohne den Tod des Unterhaltsverpflichteten einen Anspruch auf Unterhalt gehabt hätte. Für Kinder kommt es auf die Lebensstellung der Familie an. Ehegatten haben Anspruch auf Unterhalt nur in demjenigen Umfang, der dden bisherigen ehelichen Lebenserhältnissen entspricht. Der Hinterbliebene erhält nicht mehr als er familienrechtlich zu beanspruchen gehabt hätte.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 12 U 1400/05

OLG-KOBLENZ – Urteil, 10 U 100/07 vom 16.11.2007

Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:Wegen Eintritts des Versicherungsfalls zurück zu zahlende Prämien, die zunächst bedingungsgemäß bis zur Feststellung des Versicherungsfalls zu zahlen waren, sind nicht zu verzinsen.

Der VR gerät mit geschuldeten Rentenleistungen in Verzug, wenn seine Leistungsablehnung auf einem von ihm eingeholten, wissenschaftlich unvertretbaren und schuldhaft falschen Sachverständigengutachten beruht. Er muss sich die Leistung des Gutachters nach § 278 BGB zurechnen lassen.

Darüber hinaus liegt ein entschuldigender Rechtsirrtum nicht vor, wenn die vorliegenden medizinischen Stellungnahmen erhebliche, nicht ohne weiteres auszuräumende Widersprüche aufweisen.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 10 U 100/07


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