( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOberlandesgericht KoblenzVerkündungsdatum07 / 2007 

Oberlandesgericht Koblenz

Entscheidungen 07 / 2007



Insgesamt sind 12 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:


OLG-KOBLENZ – Urteil, 10 U 1748/06 vom 06.07.2007

Rechtsgebiete:VVG, AHB
Leitsatz:In der Privathaftpflichtversicherung sind Versicherungsansprüche aller Personen ausgeschlossen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben. Der Vorsatz muss sich dabei nicht nur auf das Schadensereignis an sich beziehen, sondern auch die Schadensfolge mitumfassen.

Betätigt ein 13 Jahre alter Schüler einen Feuerlöscher in einer Kirche und treten dadurch Verschmutzungen im Bereich des Kircheninneren auf, so ist davon auszugehen, dass der Schüler zwar die Vorstellung gehabt hat, dass der Kirchenraum verschmutzt wird, nicht jedoch deren weitreichenden Folgen voraussehen können.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 10 U 1748/06



OLG-KOBLENZ – Urteil, 10 U 1477/06 vom 06.07.2007

Rechtsgebiete:StBerG, ZPO
Leitsatz:Zur Verjährung eines Schadensersatzanspruchs gegen Steuerberater bei zu Unrecht gezahlten Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 10 U 1477/06

OLG-KOBLENZ – Urteil, 12 U 1812/05 vom 02.07.2007

Rechtsgebiete:ZPO, StPO
Leitsatz:Anträge des Berufungsklägers müssen auf eine bestimmte sachliche Abänderung des angefochtenen Urteils abzielen. Der Antrag, das angefochtene Urteil abzuändern, reicht auch bei einer unbezifferten Schmerzensgeldklage nicht aus, wenn nicht einmal der Wert der Beschwer nach einem dem erstinsntanzlichen Antrag im Wesentlichen stattgebenden Urteil angegegen wird.

Für die Frage, ob die Ladung eines Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines Gutachtens geboten ist, nicht darauf an, ob das Gericht noch Erläuterungsbedarf sieht. Die Parteien haben einen Anspruch darauf, dass sie dem Sachverständigen die Fragen, die sie für erforderlich halten, in einer mündlichen Anhörung stellen können. Der Antrag auf Ladung des Sachverständigen bedarf keiner besonderen Begründung.

Die telefonische Auskunft des behandelnden Arztes an einen medizinischen Sachverständigen über die von ihm erhobenen Befunde genügt nicht den Erfordernissen des Strengbeweisverfahrens.

Die Ursächlichkeit eines Verkehrsunfalls für behauptete gesundheitliche Beeinträchtigungen kann nicht festgestellt werden, weil nicht auszuschließen ist, dass die Beschwerden auf einem früheren Ereignis und einen unfallunabhängigen Krankheitsbefund beruhen und wenn auch eine Verschlimmerung einer Vorschädigung durch den Unfall nicht wahrscheinlich ist.

Psychische Beeinträchtigungen können zu Schmerzbefunden führen. Die Ersatzpflicht des für einen Körperschaden einstandspflichtigen Schädigers erstreckt sich auf psychisch bedingte Folgewirkungen des von ihm herbeigeführten Ereignisses. Dies gilt selbst für eine psychische Fehlverarbeitung des Unfallgeschehens, vorausgesetzt es besteht eine hinreichende Gewissheit dafür, dass diese Folge ohne den Unfall nicht eingetreten wäre. Von einer unfallbedingten posttraumatischen Belastungsstörung sin dunfallunabhängige seelische Belastungsfaktoren abzugrenzen.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 12 U 1812/05

OLG-KOBLENZ – Urteil, 12 U 258/06 vom 02.07.2007

Rechtsgebiete:StVG, StVO
Leitsatz:Das Sichtfahrgebot verlangt, dass der Fahrer eines Pkw's bei Dunkelheit nur so schnell fährt, dass er innerhalb der durch die Scheinwerfer ausgeleuchteten Strecke anhalten kann.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 12 U 258/06


Seite:   1  2  3 


Weitere Urteile



Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-koblenz/uebersicht-2007-07-3

"Oberlandesgericht Koblenz - Entscheidungen 07 / 2007 - Seite 3" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN