JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Koblenz > Verkündungsdatum > 01 / 2007
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| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Wer durch eine an sich erlaubte Geschwindigkeit von 200 km/h einen Verkehrsunfall mitverursacht, hat allein wegen seiner Betriebsgefahr einen hohen Mithaftungsanteil zu tragen. Dies können 50 % sein, wenn dem Unfallgegner ein Verschulden ebenfalls nichtnachzuweisen ist. |
| Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 12 U 1181/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Die Billigkeitsabwägung im Rahmen des § 1581 BGB kann dazu führen, dass dem Unterhaltspflichtigen nur der notwendige Selbstbehalt verbleibt, wenn dies den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 I Satz 1 BGB) entspricht. |
| Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 11 WF 1200/06 | |
"Oberlandesgericht Koblenz - Entscheidungen 01 / 2007 - Seite 4" © JuraForum.de — 2003-2012
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