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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht KoblenzVerkündungsdatum12 / 2006 

Oberlandesgericht Koblenz

Entscheidungen 12 / 2006



Insgesamt sind 14 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-KOBLENZ – Beschluss, 1 W 662/06 vom 29.12.2006

Leitsatz:Die Aufnahme eines Nachlassverzeichnisses durch einen Notar setzt im Regelfall voraus, dass der Verpflichtete persönlich anwesend ist und für Belehrungen, Nachfragen und Erläuterungen zur Verfügung steht. Eine Vertretung (z.B. durch den Prozessbevollmächtigten) ist grundsätzlich nicht möglich.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 1 W 662/06



OLG-KOBLENZ – Urteil, U 819/06.Kart vom 21.12.2006

Rechtsgebiete:GWB
Leitsatz:1. Ein vor dem 01.01.1990 geschlossener Franchisevertrag, der § 18 Abs. 1 GWB unterfällt, genügt nicht der Schriftform gemäß § 34 GWB in der zu dieser Zeit geltenden Fassung, wenn die zu gewährenden Rabattsätze auf einem gesonderten mit dem Vertrag nicht fest verbundenen Blatt aufgeführt sind, das nicht unterschrieben ist und auf welches indem unterschriebenen Teil des Vertrages nicht Bezug genommen wird.

2.Der Franchisenehmer ist mit dem Einwand der Formnichtigkeit nicht bereits dann ausgeschlossen, wenn der Franchisegeber seinerseits sich auf die Nichtigkeit ausnahmsweise nicht berufen kann.

3. Ist es dem Franchisegeber nach Treu und Glauben verwehrt, sich gegenüber bestimmten Forderungen des Franchisenehmers auf die Formnichtigkeit des Franchisevertrages zu berufen, weil der vom Franchisegeber vorgegebene Vertrag über mehrere Jahre praktiziert wurde und er daraus erhebliche Vorteile gezogen hat, so folgt daraus nicht, dass er, wenn der Franchisenehmer von ihm nicht in dem im Franchisevertrag festgelegten Umfang Waren bezogen hat, Ersatz des dadurch entgangenen Gewinns verlangen könnte.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, U 819/06.Kart

OLG-KOBLENZ – Beschluss, 7 WF 1191/06 vom 20.12.2006

Rechtsgebiete:FGG
Leitsatz:Ist den Eltern die Vermögenssorge entzogen und beantragen sie die Entlassung des bisherigen sowie Bestellung eines neuen Pflegers, steht ihnen gegen die Ablehung dieses "Antrags" kein Beschwerderecht zu, weil sie

- nicht in einem eigenen Recht beeinträchtigt sind (§ 20 Abs. 1 FGG),

- kein eigenes Antragsrecht haben (§ 20 Abs. 2 FGG) und

- § 57 Abs. 1 Nr. 9 FGG den Kreis der Beschwerdeberechtigten nur für Entscheidungen über eine die Sorge für die Person des Kindes betreffende Angelegenheit erweitert.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 7 WF 1191/06

OLG-KOBLENZ – Urteil, 12 U 1230/03 vom 18.12.2006

Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:Die Schlechterfüllung eines Partnerschaftsvermittlungsdienstvertrags lässt den Vergütungsanspruch unberührt. Nur wenn die Leistung völlig unbrauchbar ist, kann gegenüber dem Honoraranspruch die Einrede des nicht erfüllten Vertrags eingreifen; ein Rückzahlungsanspruch nach erfolgter Honorarzahlung ergibt sich daraus aber meist nicht. § 656 BGB ist auf Partnerschaftsvermittlungsdienstverträge entsprechend anzuwenden. Er schließt Rückzahlungsforderungen weitgehend aus. Der Zweck der Regelung besteht im Schutz der Privat- und Imtimsphäre der Kunden des Partnerschaftsvermittlers vor einer Offenlegung ihrer Bemühungen um die Begründung einer Lebenspartnerschaft mit Hilfe eines kommerziellen Vermittlers. Das von dem Kunden eines Partnervermittlungsinstituts geleistete Honorar kann vor diesem Hintergrund allenfalls dann zurückgefordert werden, wenn der Vermittler überhaupt keine Leistungen erbracht hat oder wenn die bisherigen Leistungen des Partnerschaftsvermittlers für den Kunden in einer ohne Berührung der Persönlichkeitssphäre Dritter aufklärbaren Weise völlig wertlos gewesen sind. Das sind sie nicht schon dann, wenn sie von dem Kunden aufgrund seiner subjektiven Bewertung als mangelhaft qualifiziert werden.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 12 U 1230/03


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