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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht KoblenzVerkündungsdatum07 / 2006 

Oberlandesgericht Koblenz

Entscheidungen 07 / 2006



Insgesamt sind 14 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-KOBLENZ – Beschluss, 11 WF 441/06 vom 26.07.2006

Rechtsgebiete:BGB, AuslG
Leitsatz:Zum Vorwegabzug eheprägender nachrangiger Unterhaltslasten im Rahmen der Bedarfsermittlung beim Ehegattenunterhalt /hier: "Unterhaltszahlungen" an die in Portugal lebende Mutter und die zur Ausbildung im Inland weilende Nichte).
Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 11 WF 441/06



OLG-KOBLENZ – Urteil, 11 UF 655/05 vom 25.07.2006

Rechtsgebiete:EStG, BGB
Leitsatz:1. Zum Vorwegabzug eheprägenden Kindesunterhalts im Rahmen der Bedarfsermittlung beim Ehegattenunterhalt.

2. Auch bei volljährigen Kindern ist der volle Tabellenbetrag nach der Düsseldorfer Tabelle ohne anteilige Verrechnung des Kindergeldes abzuziehen.

3. Das wegen Verstoßes gegen die Erwerbsobliegenheit fiktiv zugrunde gelegte Einkommen des nicht erwerbstätigen Ehegatten ist nicht um einen tatsächlich nicht geleisteten Haftungsanteil am Barunterhalt des volljährigen Kindes zu vermindern.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 11 UF 655/05

OLG-KOBLENZ – Beschluss, 6 W 390/06 vom 14.07.2006

Rechtsgebiete:HaustürWG
Leitsatz:Wird aufgrund von Verhandlungen in der Privatwohnung des Verbrauchers ein Vertrag mit diesem sofort abgeschlossen, os ist der Verbraucher auch dann durch die Verhandlungen in der Haustürsituation zum Abschluss i.S.v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 HaustürWG (§ 312 Abs. 1 Nr. 1 BGB) bestimmt worden, wenn er wenige Monate zuvor durch Vermittlung derselben Person mit einem anderen Unternehmer einen Vertrag weitgehend gleichen Inhalts ausgehandelt und anschließend widerrufen hatte.

Zur Feststellung der Voraussetzungen der Widerruflichkeit nach § 1 HaustürWG ist im Falle des sofortigen Abschlusses nicht zu prüfen, ob die Haustürsituation im konkreten Fall mit einem Überrumpelungseffekt verbunden war.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 6 W 390/06

OLG-KOBLENZ – Urteil, 10 U 1685/05 vom 14.07.2006

Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Leitsatz:Zur Sachverständigenhaftung nach § 839 a oder - daneben - § 826 BGB. Maßstäbe für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit im Rahmen des § 839 a ZPO.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 10 U 1685/05


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