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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht KoblenzVerkündungsdatum06 / 2006 

Oberlandesgericht Koblenz

Entscheidungen 06 / 2006



Insgesamt sind 11 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:


OLG-KOBLENZ – Urteil, 12 U 315/05 vom 12.06.2006

Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:Der um eine Beratung ersuchte Rechtsanwalt ist zu einer umfassenden Belehrung seines Auftraggebers verpflichtet. Er muss den Sachverhalt daraufhin prüfen, ob er geeignet ist, den vom Auftraggeber erstrebten Erfolg herbeizuführen. Dies setzt die Kenntnis der einschlägigen Rechtsnormen voraus; aber auch einschlägige Rechtsprechung ist auszuwerten. Sodann muss der Rechtsanwalt den Mandanten zutreffend beraten, damit dieser eine eigenverantwortliche Entscheidung treffen kann, ob er seine Rechte wahrnehmen oder verteidigen will. Insbesondere über das Prozessrisiko muss der Mandant möglichst genau aufgeklärt werden. Bei der Frage der richtigen oder fehlerhaften anwaltlichen Beratung kommt es nicht darauf an, ob für die Prognose des Prozessrisikos ein Präjudiz vorlag oder nicht. Auch ohne dies kann eine anhand des Gesetzes, aufgrund allgemeiner Rechtssätze sowie der rechtswissenschaftlichen Methoden klar zu erfassende Rechtslage dazu führen, dass der beauftragte Rechtsanwalt die Erfolgsaussichten der Prozessführung nicht positiv darstellen darf.

Der Schadensersatzanspruch wegen einer schuldhaften Verletzung der Beratungspflichten umfasst die nutzlos aufgewendeten Kosten der Prozessführung.

Der Vergütungsanspruch aus einem Anwaltsdienstvertrag entsteht auch dann, wenn die Dienstleistung in ihrer Qualität beeinträchtigt gewesen ist. Eine Kürzung oder der Wegffall des Honorars kommt gemäß § 628 Abs. 1 BGB in Betracht. Im Übrigen ist eine Aufrechnung des anwaltlichen Vergütungsanspruchs mit dem Schadensersatzanspruch des Mandanten erforderlich.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 12 U 315/05



OLG-KOBLENZ – Beschluss, 3 W 150/06.Lw vom 06.06.2006

Rechtsgebiete:GrStVG
Leitsatz:1. Die Versagung einer Genehmigung nach dem GrStVG setzt nicht voraus, dass bereits ein Grundstücksübertragungsvertrag vorliegt.

2. Die fristverlängernde Wirkung eines Zwischenbescheides gem. § 6 Abs. 1 S. 2 GrStVG hängt nicht davon ab, dass die Genehmigungsbehörde die darin vertretene Auffassung um weiteren Verlauf des Genehmigungsverfahrens beibehält.

3. Das Erwerbsinteresse eines Haupt- oder Nebenerwerbslandwirts an einer landwirtschaftlichen Nutzfläche führt grundsätzlich zu einem Versorgungsgrund gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrStVG.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 3 W 150/06.Lw

OLG-KOBLENZ – Urteil, 10 U 1034/05 vom 02.06.2006

Rechtsgebiete:VVG, AVB 87, AFB, VHB 92
Leitsatz:Der erforderliche Vollbeweis der vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Eigenbrandstiftung ist nicht bereits dann geführt, wenn die konkrete Brandentstehung nicht aufgeklärt werden kann und eine Eigenbrandstiftung möglich und nicht mit Sicherheit ausgeschlossen ist.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 10 U 1034/05


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