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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht KoblenzVerkündungsdatum04 / 2006 

Oberlandesgericht Koblenz

Entscheidungen 04 / 2006



Insgesamt sind 12 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-KOBLENZ – Urteil, 12 U 61/05 vom 28.04.2006

Rechtsgebiete:ZPO, StVG, BGB, StVO
Leitsatz:Die Prüfung der Unabwendbarkeit eines Unfalls muss sich auf die Frage zu erstrecken, ob ein "Idealfahrer" überhaupt in eine solche Gefahrenlage geraten wäre. Auch der an den so genannten "Idealfahrer" anzulegende Maßstab muss aber menschlichem Vermögen und den Erfordernissen des Straßenverkehrs angepasst sein.

Für einen Motorradfahrer, dem auf seiner Fahrspur ein Pkw aufgrund einer abrupten Lenkbewegung entgegen kommt, ist eine Kollision unvermeidbar, wenn für ihn keine Reaktionszeit verbleibt. Das gilt auch dann, wenn ein vorausfahrender Motorradfahrer etwa in der Fahrspurmitte gefahren war und vor einem ihm entgegen kommenden Pkw, der im Gegenverkehr falsch überholte, nach links ausgewichen ist und dadurch den Fahrer des überholten Pkws seinerseits zum Gegenlenken bewegt hat.

Der Fahrer des falsch überholten und dem hierauf reagierenden Gegenverkehr ausweichenden Pkws ist der Unabwendbarkeitsnachweis nicht möglich, wenn nicht auszuschließen ist, dass er zu Beginn des Überholmanövers eines Dritten schneller als erlaubt gefahren war. Ihn entlastet bei Möglichkeit einer dritten Verhaltensalternative auch nicht der Gedanke der Pflichtenkollision, die andernfalls darin bestehen könnte, dass er entweder mit dem ausweichenden Motorrad auf seiner Fahrspur oder infolge eigenen Ausweichens mit einem zweiten Motorrad auf dessen Fahrspur im Gegenverkehr kollidiert wäre.

Der Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung verjährt in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in welchem der Verletzte von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt. Eine Ausnahme vom Erfordernis der positiven Kenntnis kommt in Betracht, wenn der Geschädigte es versäumt, eine auf der Hand liegende Möglichkeit zur Kenntnisnahme wahrzunehmen. Ein solcher Fall liegt jedoch nicht vor, wenn sich der Geschädigte um die Einsicht in die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten bemüht, aber zunächst keine Akteneinsicht erhält.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 12 U 61/05



OLG-KOBLENZ – Beschluss, 13 WF 415/06 vom 28.04.2006

Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:Ist der Unterhaltspflichtige nur bereit, einen Teil des geschuldeten Unterhalts titulieren zu lassen, so handelt der Berechtigte - unter anderem im Hinblick auf die Schwierigkeiten bei der Zwangsvollstreckung aus zwei Titeln für denselben Unterhaltszeitraum - nicht mutwillig im Sinne von § 114 ZPO, wenn er den gesamten Unterhalt mit der Klage geltend machen will.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 13 WF 415/06

OLG-KOBLENZ – Urteil, 1 U 1026/04 vom 26.04.2006

Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:Ein Ausgleichsanspruch gegen den Mitgesellschafter einer BGB-Gesellschaft nach § 426 BGB besteht nur in eng umgrenzten Ausnahmefällen. Im Regelfall kann ein Gesellschafter, der von einem Gesellschaftsgläubiger erfolrgreich auf Erfüllung in Anspruch genommen wird, bis zur Liquidation zwar von der Gesellschaft, nicht aber von den Mitgesellschaftern Ausgleich verlangen. Eine Ausnahme ist auf Grund der Erwägung, dass das Risiko einer Inanspruchnahme durch einen Gesellschaftsgläubiger grundsätzlich jeden Gesellschafter in gleicher Weise trifft und seine Realisierung biem einen oder anderen Gesellschafter häufig auf Zufall beruht, dann zuzulassen, wenn der vom Gesellschaftsgläubiger gegen den zahlenden Gesellschafter geltend gemachte Anspruch zu Recht bestand, eine Erstattung aus dem Gesamthandsvermögen aber nicht möglich ist.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 1 U 1026/04

OLG-KOBLENZ – Urteil, 4 U 1219/05 vom 25.04.2006

Rechtsgebiete:PAngV, UWG
Leitsatz:Ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur Angabe des Grundpreises gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 PAngV ist nicht allein wegen einer möglichen Nachahmungsgefahr im Sinne von § 3 UWG geeignet, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber oder der Verbraucher nicht nur urheberlich zu beeinträchtigen.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 4 U 1219/05


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