JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Koblenz > Verkündungsdatum > 02 / 2006
Insgesamt sind 13 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Leitsatz: | Ein heimlich eingeholtes DNA-Gutachten ist wegen Verstoßes gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Kindes im Vatershaftsanfechtungsverfahren gegen den Willen des Kindes oder seines gesetzlichen Vertreters nicht verwertbar, auch nicht zur schlüssigen Darlegung von Zweifeln an der Vaterschaft (wie BGH, NJW 2005, 497). Räumt jedoch die Mutter als Reaktion auf dieses Gutachten möglichen Mehrverkehr ein, reicht dies für die schlüssige Darstellung im Sinne des § 1600 b BGB aus. Grundlage der gerichtlichen Schlüssigkeitsprüfung ist dann nicht das DNA-Gutachten, sondern die Erklärung der Kindesmutter. Das gilt auch dann, wenn die Klage zunächst nur mit dem DNA-Gutachten begründet wurde und die Mutter - prozessordnungswidrig - als Zeugin oder Partei hierzu gehört wurde. Die Anfechtungsfrist des § 1600 b BGB beginnt nicht zu laufen, wenn der Scheinvater aus ihm zugehenden Informationen falsche Schlüsse zieht und deshalb subjektiv den Verdacht hegt, nicht der Vater zu sein, obwohl die Informationen bei objektiver Betrachtung dazu nicht geeignet sind. |
| Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 7 UF 457/05 | |
| Rechtsgebiete: | MarkenG, UmwG |
| Leitsatz: | Befindet sich bei einer aus mehreren Teilen zusammengesetzten Ware auf einem der Teile ein Markenzeichen, so handelt es sich um die Kennzeichnung der gesamten Ware als Produkt des Markeninhabers, es sei denn, die Marke wird vom Verkehr zweifelsfrei nur bezüglich des Teils als betriebliches Herkunftszeichen aufgefasst, auf welchem sie angebracht ist. Wird eine gebrauchte Ware von einem anderen als dem Hersteller durch Wiederaufarbeitung wesentlich verändert und mit dem Zeichen des ursprünglichen Herstellers ohne dessen Zustimmung in den Verkehr gebracht, so liegt nur dann kein unberechtigter Gebrauch der Marke vor, wenn durch die Aufmachung der Ware sichergestellt ist, dass der Verkehr in der Marke keine zeichenmäßige Herkunftsbezeichnung mehr erblickt. |
| Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 6 U 1673/05 | |
| Rechtsgebiete: | MB-KK 94 |
| Leitsatz: | "Fratzer-Diät" keine medizinisch notwendige Heilbehandlung. |
| Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 10 U 664/05 | |
| Rechtsgebiete: | GWB, GKG |
| Leitsatz: | 1. Über die Höhe der Gebühren nach § 128 Abs. 2 GWB entscheidet die Vergabekammer nach prlichtgemäßem Ermessen. Der zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde des Kostenschuldners berufene Vergabesenat darf die angefochtene Gebührenfestsetzung nur darauf überprüfen, ob sie ermessensfehlerhaft ist. 2. Es ist nicht zu beanstanden, wenn die Vergabekammer der Festsetzung der Gebühren nach § 128 Abs. 2 GWB eine von den Vergabekammern des Bundes entwickelte Gebührentabelle zugrundelegt. 3. Wendet sich der im Nachprüfungsverfahren unterlegene Beteiligte mit der sofortigen Beschwerde allein gegen die Höhe der gegen ihn geltend gemachten Auslagen und Gebühren der Vergabekammer, ist eine entsprechende Anwendung des § 66 Abs. 8 (früher § 5 Abs. 6) GKG sachgerecht. |
| Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 1 Verg 2/06 | |