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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht KoblenzVerkündungsdatum01 / 2006 

Oberlandesgericht Koblenz

Entscheidungen 01 / 2006



Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:


OLG-KOBLENZ – Beschluss, 1 Ws 891/05 vom 03.01.2006

Rechtsgebiete:StGB, StPO
Leitsatz:1. Eine Anordnung nach § 66b StGB setzt voraus, dass die nach Verurteilung und vor Haftentlassung erkennbar gewordenen Tatsachen schon für sich Gewicht haben und ungeachtet der notwendigen, aufgrund von zwei Sachverständigengutachten in der Hauptverhandlung durchzuführenden umfassenden Gesamtwürdigung aller Umstände auf eine erhebliche Gefährdung der in der genannten Vorschrift aufgeführten elementaren Rechtsgüter hindeuten.

2. Die Anordnung kann nicht getroffen werden, wenn es sich bei dem die besondere Gefährlichkeit begründenden psychischen Zustand des Verurteilten um eine erstmals während der Haftzeit aufgetretene Geisteskrankheit handeln würde; die nachträgliche Sicherungsverwahrung wäre dann wegen Fehlens eines inneren Zusammenhangs mit der Anlasstat in der Sache keine strafrechtliche, der Regelungskompetenz des Bundesgesetzgebers unterliegende Maßregel der Besserung und Sicherung, sondern eine allein an eine schicksalhafte, rein zufällig mit der Haftzeit zusammentreffende Entwicklung anknüpfende Präventivmaßnahme, die sachlich dem Polizeirecht - und damit der Gesetzgebungskompetenz der Länder - zuzurechnen wäre.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 1 Ws 891/05



OLG-KOBLENZ – Beschluss, 1 Verg 6/05 vom 02.01.2006

Rechtsgebiete:VOB/A
Leitsatz:1. Ein Angebot ist nach §§ 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3, 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b VOB/A zwingend auszuschließen, wenn es auch nur zu einer Position eine unzutreffende Preisangabe enthält.

2. Die unzulässige "Mischkalkulation" ist lediglich eine besondere, aber nicht die einzige Form einer unzutreffenden Preisangabe, so dass die Anwendung der Ausschlussnorm nicht die Feststellung einer Auf- und Abpreisung voraussetzt.

3. Eine unzutreffende Preisangabe liegt bereits dann vor, wenn der Bieter in den Preis für eine nach Umfang und Ausführungsart genau bestimmte Leistungsposition - hier: Baustelleneinrichtung - Kosten für Leistungen einbezieht, die nach den Vorgaben der Vergabestelle nicht oder nur an anderer Stelle angesetzt werden dürfen.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 1 Verg 6/05


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