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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht KoblenzVerkündungsdatum11 / 2005 

Oberlandesgericht Koblenz

Entscheidungen 11 / 2005



Insgesamt sind 13 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-KOBLENZ – Urteil, 12 U 1591/04 vom 28.11.2005

Rechtsgebiete:ZPO, StVO, StVG
Leitsatz:Ein Geständnis kann nur angenommen werden, wenn sich die Parteien mindestens in einer mündlichen Verhandlung über eine Frage tatsächlicher Art einig waren.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 12 U 1591/04



OLG-KOBLENZ – Beschluss, 10 U 1559/05 vom 23.11.2005

Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:Grundsätzlich keine Leistungsverfügung für Ersatz zukünftiger Behandlungskosten in der privaten Krankenversicherung.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 10 U 1559/05

OLG-KOBLENZ – Beschluss, 3 W 266/05.Lw vom 22.11.2005

Rechtsgebiete:LwVG, RSG, GrdstVG
Leitsatz:Hofstelle als notwendige Voraussetzung für die Leistungsfähigkeit eines Landwirts.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 3 W 266/05.Lw

OLG-KOBLENZ – Urteil, 12 U 1151/04 vom 21.11.2005

Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Leitsatz:Der Pflichtteilsberechtigte hat sich eine Zuwendung des Erblassers nur dann auf den Pflichtteil anrechnen zu lassen, wenn der Erblasser die Zuwendung ausdrücklich oder konkludent mit der Bestimmung gemacht hatte, dass das Zugewandte auf den Pflichtteil angerechnet werden soll. Eine Anrechnungsbestimmung ist zudem nur wirksam, wenn sie dem Empfänger der Zuwendung gleichzeitig mit dieser oder vorher zugeht. Eine erst nach Vollzug der Zuwendung, etwa in einer späteren letztwilligen Verfügung, getroffene Anrechnungsbestimmung ist unwirksam. Der Erbe, der eine Anrechnung der Zuwendung auf den Pflichtteil geltend macht, hat darzulegen, und zu beweisen, dass die Zuwendung mit einer gleichzeitigen oder früher erklärten Anrechnungsbestimmung erfolgt ist. Ein Anscheinsbeweis für eine konkludent erklärte Anrechnungsbestimmung greift auch im Fall der Zuwendung größerer Geldbeträge nicht ein; dies gilt jedenfalls dann, wenn bereits die Vollziehung der Zuwendung streitig ist.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 12 U 1151/04


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