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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht KoblenzVerkündungsdatum08 / 2005 

Oberlandesgericht Koblenz

Entscheidungen 08 / 2005



Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:


OLG-KOBLENZ – Beschluss, 1 Ws 501/05 vom 16.08.2005

Rechtsgebiete:StPO, StGB
Leitsatz:1. § 305 S. 1 StPO greift nicht ein, wenn dem Angeklagten ein Rechtsmittel gegen das Urteil nicht zusteht; dies gilt auch dann, wenn dem Angekklagten zwar ein Rechtsmittel gegen das Urteil zusteht, die betroffene Entscheidung aber, wie im Fall der Ablehnung einer Verteidigerbestellung nach Erlass eines Verwerfungsurteils gem. § 329 StPO, im Rahmen dieses Rechtsmittels nicht überprüft werden kann.

2. Ein seelisches Gebrechen führt nicht ohne weiteres zu einer Unfähigkeit zur Selbstverteidigung; es kommt vielmehr auf Art und Grad der jeweiligen Einschränkung an.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 1 Ws 501/05



OLG-KOBLENZ – Beschluss, 1 Ss 141/05 vom 12.08.2005

Rechtsgebiete:StVO
Leitsatz:1. Von einem standardisierten Messverfahren kann nur dann gesprochen werden, wenn das Gerät von seinem Bedienungspersonal auch wirklich standardmäßig, d.h. in geeichtem Zustand, seiner Bauartzulassung entsprechend und gemäß der vom Hersteller mitgegebenen Bedienungs-/Gebrauchsanweisung verwendet wird, und zwar nicht nur beim eigentlichen Messvorgang, sondern auch bei den ihm vorausgehenden Gerätetests.

2. Dass ein Sachverständiger für "Straßenverkehrsunfälle" und/oder das "Kraftfahrzeugwesen" auch die zur Beurteilung eines Laser-Mess-Sachverhalts bei dem es zudem auch noch zu Verstößen gegen einschlägige Bedienungsvorschriften (und dadurch zur Nichteinhaltung der Voraussetzungen der Bauartzulassung und der Geräteeichung) gekommen war - erforderliche Sachkunde auf dem Gebiet der Laser-Messtechnik besitzt, versteht sich nicht von selbst und bedarf daher näherer Darlegung. Unterbleibt dies, leidet das Urteil an einem Darstellungsgemangel.

3. Das Gericht darf sich dem Gutachten eines Sachverständigen nicht einfach nur pauschal anschließen. Will es seinem Ergebnis ohne Angabe eigener Erwägungen folgen, müssen die Urteilsgründe die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen des Sachverständigen wiedergeben. Der allgemeine Hinweis auf die Ausführungen des Sachverständigen in der Hauptverhandlung reicht dazu nicht aus.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 1 Ss 141/05

OLG-KOBLENZ – Beschluss, 11 UF 957/04 vom 05.08.2005

Leitsatz:Die Anwartschaften bei der Pensionskasse des ZDF sind im Leistungsstadium volldynamisch.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 11 UF 957/04

OLG-KOBLENZ – Beschluss, 10 U 1246/04 vom 01.08.2005



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