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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht KoblenzVerkündungsdatum02 / 2005 

Oberlandesgericht Koblenz

Entscheidungen 02 / 2005



Insgesamt sind 11 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:


OLG-KOBLENZ – Beschluss, 1 Ws 69/05 vom 04.02.2005

Rechtsgebiete:StGB, StPO
Leitsatz:1. Eine Reststrafaussetzung kommt nicht in Betracht, wenn die angestrebte Resozialisierung entweder fehlgeschlagen oder noch nicht so weit fortgeschritten ist, dass der Grad des derzeit noch vorhandenen und nie völlig ausschließbaren Rückfallrisikos im Hinblick auf die bei einem Rückfall drohende Rechtsgutsverletzung hinnehmbar erscheint.

2. Verbüßt ein nicht vorbestrafter Verurteilter erstmals eine Freiheitsstrafe und gibt seine Führung während des Vollzugs keinen Anlass zu der Annahme, die Resozialisierung sei misslungen, muss die Feststellung, die Strafe habe ihre spezialpräventiven Wirkungen noch nicht ausreichend entfaltet, weshalb es unverantwortlich sei, den Strafrest zur Bewährung auszusetzen, auf eine aussagekräftige Tatsachengrundlage gestützt werden.

3. Die Erwägung, ein Verurteilter, der aus finanziellen Gründen gehandelt habe, werde nach einer Haftentlassung in schlechten finanziellen Verhältnissen leben, weshalb er sich "zu erneuten Rechtsbrüchen verleitet sehen könne", ist spekulativ und trägt nicht die Versagung einer Reststrafaussetzung.

4. Die Überzeugung der Strafvollstreckungskammer, der Verurteilte sei viel zu milde bestraft worden, darf bei der Entscheidung nach § 57 Abs. 1 StGB keine Rolle spielen.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 1 Ws 69/05



OLG-KOBLENZ – Urteil, 10 U 1561/03 vom 04.02.2005

Rechtsgebiete:VVG
Leitsatz:Für eine Repräsentanteneigenschaft und Übernahme einer Risikoverwaltung reicht es nicht aus, dass in dem Antrag auf Abschluss der Kraftfahrtversicherung und in der Schadensanzeige die Tochter des VN als Halterin des Fahrzeuges angeben, das Fahrzeug überwiegend, allerdings nicht ausschließlich von ihr gefahren wird. Aus der bloßen Überlassung der Obhut über das Fahrzeug lässt sich kein Anscheinsbeweis für eine Übernahme der Risikoverwaltung begründen (Senatsurteil NJW-RR 1999, 536 = NVersZ 1999, 482 = VersR 1999, 1231; vgl. für den selbständigen Handelsvertreter Senatsurteil NVersZ 2001, 325 = VersR 2001, 1507 = OLGR 2001, 353).
Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 10 U 1561/03

OLG-KOBLENZ – Beschluss, 1 Ss 7/05 vom 01.02.2005

Rechtsgebiete:StPO
Leitsatz:1. Den Schuldspruch betreffen nicht nur die zur Erfüllung der Tatbestandsmerkmale erforderlichen Feststellungen, sondern auch die Tatsachen, die nur den Schuldumfang beschreiben, ohne für die rechtliche Bewertung der Tat von Bedeutung zu sein.

2. Erkennt das Berufungsgericht darin zugleich erhebliche Strafzumessungsgesichtspunkte (doppelrelevante Tatsachen), muss es nach Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch die dazu getroffenen Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils seiner Entscheidung zugrunde legen. Fehlen dahingehende Feststellungen, darf die Lücke nicht durch ergänzende Aufklärung geschlossen werden. Hält die Kammer nähere Erkenntnisse für erforderlich, verbleibt ihr wegen der durch die Doppelrelevanz bedingten Untrennbarkeit von Schuld- und Straffrage nur die Möglichkeit, die Berufung unbeschränkt durchzuführen und die Schuldfeststellungen umfassend neu zu treffen.

3. Die Entscheidung, ob eine Beschränkungswirkung angenommen werden kann, ist der verfahrensabschließenden Urteilsberatung vorzubehalten.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 1 Ss 7/05


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