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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht KoblenzVerkündungsdatum01 / 2005 

Oberlandesgericht Koblenz

Entscheidungen 01 / 2005



Insgesamt sind 11 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:


OLG-KOBLENZ – Urteil, 12 U 193/04 vom 17.01.2005

Rechtsgebiete:StPO, ZPO, StVG, BGB, StVO
Leitsatz:Ein Überholen bei unklarer Verkehrslage wiegt besonders schwer, wenn der Überholer mehrere Fahrzeuge passieren will. Dahinter kann das mitwirkende Verschulden eines Überholten zurücktreten.

Setzt der Überholer sich zudem zu wiederholten Male über das Verbot des Fahrens ohne Fahrerlaubnis hinweg und erleidet er bei dem im Rahmen der verbotenen Fahrt verursachten Verkehrsunfall Verletzungen, so ist dies bei der Abwägung der haftungsanteile zu berücksichtigen. Der Grundsatz von Treu und Glauben lässt es tendenziell nicht zu, dass der verbotswidrig Fahrende andere Verkehrsteilnehmer zur Rechenschaft zieht, ohne dabei auch zu berücksichtigen, dass er selbst die gefährliche Lage mit geschaffen hat.

Die generelle Unzuverlässigkeit des vielfach verkehrsstrafrechtlich verurteilten Verkerhsteilnehmers kann auch ein Indiz für einen Fahrfehler sein.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 12 U 193/04



OLG-KOBLENZ – Beschluss, 10 U 323/04 vom 13.01.2005

Rechtsgebiete:BGB, RBerG
Leitsatz:Wird eine Steuerberatungsgesellschaft als Treuhänderin für eine Gesellschaft bestimmt, die als geschlossener Immobilienfonds und Unterdeckungsfonds im Rahmen eines Steuersparmodells den Gesellschaftszweck der Modernisierung eines Objekts mit anschließender Vermietung von Wohneinheiten verfolgt, liegt kein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz vor, wenn der Schwerpunkt der Tätigkeit in der Überwachung der Verwendung der Gesellschaftsmittel und dem Abschluss der für die Realisierung des Gesellschaftszwecks vorgesehenen Verträge liegt ( in Abgrenzung zu BGH WM 2000, 2443 - dort rechtliche Abwicklung von Grundstücksgeschäften im Rahmen eines Bauträgermodells und BGH ZIP 2004, 1394 ff., wo der Beitritt zu der Fondsgesellschaft mit der Aufnahme eines Kreditvertrages verbunden war).
Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 10 U 323/04

OLG-KOBLENZ – Beschluss, 10 U 245/04 vom 13.01.2005

Rechtsgebiete:BGB, RBerG
Leitsatz:Wird eine Steuerberatungsgesellschaft als Treuhänderin für eine Gesellschaft bestimmt, die als geschlossener Immobilienfonds und Unterdeckungsfonds im Rahmen eines Steuersparmodells den Gesellschaftszweck der Modernisierung eines Objekts mit anschließender Vermietung von Wohneinheiten verfolgt, liegt kein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz vor, wenn der Schwerpunkt der Tätigkeit in der Überwachung der Verwendung der Gesellschaftsmittel und dem Abschluss der für die Realisierung des Gesellschaftszwecks vorgesehenen Verträge liegt ( in Abgrenzung zu BGH WM 2000, 2443 - dort rechtliche Abwicklung von Grundstücksgeschäften im Rahmen eines Bauträgermodells und BGH ZIP 2004, 1394 ff., wo der Beitritt zu der Fondsgesellschaft mit der Aufnahme eines Kreditvertrages verbunden war).
Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 10 U 245/04


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