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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht KoblenzVerkündungsdatum12 / 2004 

Oberlandesgericht Koblenz

Entscheidungen 12 / 2004



Insgesamt sind 11 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-KOBLENZ – Beschluss, 7 UF 837/04 vom 30.12.2004

Rechtsgebiete:BGB, ZPO, GKG
Leitsatz:Auf Kindererziehungszeiten beruhende Rentenanwartschaften sind grundsätzlich in den Versorgungsausgleich einzubeziehen. Führen die aus den Kindererziehungszeiten herrührenden Anwartschaften dazu, dass der erziehende Elternteil ausgleichspflichtig ist, ist dies allein noch kein Grund für einen Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit nach § 1587 c Abs. 1 BGB.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 7 UF 837/04



OLG-KOBLENZ – Urteil, 7 UF 768/04 vom 23.12.2004

Rechtsgebiete:BGB, SGB XI
Leitsatz:Zum Umfang der gesteigerten Barunterhaltspflicht (§ 1603 Abs. 2 BGB) eines Elternteils gegenüber einem beim anderen Elternteil lebenden Kind aus erster Ehe, wenn in der zweiten Ehe weitere Kinder betreut werden, von denen eines aufgrund einer Schwerbehinderung besonders betreuungsbedürftig ist.

Zur Heranziehung des für das behinderte Kind gezahlten, an den unterhaltspflichtigen Elternteil als Pflegeperson weitergeleiteten Pflegegeldes zur Deckung des Barunterhaltsbedarfs des nicht betreuten Kindes.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 7 UF 768/04

OLG-KOBLENZ – Urteil, 4 U 748/04 vom 21.12.2004

Rechtsgebiete:JuSchG, EGV
Leitsatz:Der Vertrieb von Bildträgern im Versandhandel ist wegen Verstoßes gegen § 12 Abs. 3 JuSchG wettbewerbswidrig, wenn diese lediglich mit einer Alterskennzeichnung der für Großbritannien zuständigen Stelle (Board of Film Classification) versehen sind. Art. 28 EGV steht dieser Beschränkung des Versandhandels nicht entgegen.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 4 U 748/04

OLG-KOBLENZ – Urteil, 12 U 1365/03 vom 20.12.2004

Rechtsgebiete:ZPO, BGB, GKG
Leitsatz:Ob ein hirnorganisches Psychosyndrom durch einen Verkehrsunfall entstanden ist, bedarf im Haftpflichtprozess der Überprüfung mit Hilfe eines Sachverständigen. Auf Gutachten, die in einem sozialgerichtlichen Verfahren eingeholt wurden, kann nach Maßgabe von § 411a ZPO zurückgegriffen werden. Sind darin für den Haftpflichtprozess wesentliche Fragen nicht erörtert worden, reicht der Rückgriff auf diese Gutachten nicht aus. Feststellungen der Sozialgerichte erwachsen nicht in Rechtskraft.

Lagen zwei Unfallereignisse vor, so hat der Zweitschädiger auch für eine Verschlimmerung des Gesundheitszustands des vorgeschädigten Unfallopfers einzustehen. Er ist jedoch nicht für abgeschlossene Folgen der Erstverletzung verantwortlich.

Für die schwierige Darlegung der hypothetischen Entwicklung des Geschäftsbetriebs eines Selbständigen und bei der Schätzung des Verdienstausfalls dürfen keine zu strengen Maßstäbe angelegt werden.

Eine Feststellungsklage ist nicht wegen Vorrangs der Leistungsklage unzulässig, wenn der Kläger seinen Schaden noch nicht beziffern kann. Das kann auch noch nach einer Betriebsaufgabe der Fall sein, wenn eine progrediente psychische Beeinträchtigung des Unfallgeschädigten in Betracht kommt. Die Anspruchsverjährung kann durch Erhebung der Feststellungsklage unterbrochen werden. Nach § 270 Abs. 3 ZPO tritt die Wirkung der Klagezustellung bereits mit der Einreichung der Klageschrift ein, sofern die Zustellung demnächst erfolgt. Der Partei sind nur Zustellungsverzögerungen zuzurechnen, die sie bei gewissenhafter Prozessführung hätte vermeiden können.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 12 U 1365/03


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