JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Koblenz > Verkündungsdatum > 08 / 2004
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| Rechtsgebiete: | ZPO, BGB |
| Leitsatz: | Wird der Bürge wegen Ausfalls der Hauptschuld in Anspruch genommen, ist nicht zu beanstanden, dass die Gläubigerin der SCHUFA mitteilt, dass sich das Bürgschaftskonto in Abwicklung befindet, ein Mahnbescheid beantragt und ein Vollstreckungsbescheid erwirkt wurde. Die Gläubigerin ist nicht wegen etwaiger Vergleichsverhandlungen gehindert, diese Fakten der SCHUFA mitzuteilen. |
| Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 10 U 574/03 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, SGB VIII |
| Leitsatz: | Ein Umgangsverfahren ist in der Regel mutwillig im Sinne von § 114 ZPO eingeleitet, wenn nicht vorher mit Hilfe des Jugendamts versucht worden ist, eine gütliche Einigung zwischen den Eltern des Kindes zu erzielen. |
| Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 9 WF 791/04 | |