JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Koblenz > Verkündungsdatum > 07 / 2004
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| Rechtsgebiete: | VVG, BB-BUZ 95 |
| Leitsatz: | 1. Die Frist des § 12 Abs. 3 VVG beginnt erst, nachdem der Versicherer dem VN gegenüber den erhobenen Anspruch unter Angabe der mit Ablauf der Frist verbundenen Rechtsfolge schriftlich abgelehnt hat. Der Empfänger der Leistungsablehnung muss in klarer und unmissverständlicher Weise darauf hingewiesen werden, dass der Versicherer durch bloßen Zeitablauf von der Verpflichtung zur Leistung frei wird, wenn der Anspruch nicht vorher gerichtlich geltend gemacht wird, ansonsten bleibt die Ablehnung und Fristsetzung ohne Wirkung. Der bloße Hinweis auf die Klagefrist von 6 Monaten nach Zugang des Ablehnungsschreibens genügt nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Belehrung, da eine gerichtliche Geltendmachung auch durch Einleitung eines Mahnverfahrens erfolgen kann. Auf die Verwirkungsfolgen muss deutlich hingewiesen werden, die Belehrung muss drucktechnisch hervorgehoben sein. Dem VN kann nicht entgegenhalten werden, es sei treuwidrig, sich auf die fehlerhafte Belehrung zu berufen, weil diese für die verspätete Einreichung der Klageschrift nicht ursächlich gewesen sei. Eine analoge Anwendung des § 12 Abs. 3 VVG kommt nicht in Betracht. 2. Für die Frage der Berufsunfähigkeit ist die gegenwärtige Situation maßgebend. Es kommt weder auf besondere Kompensationsmöglichkeiten noch zukünftig zu erwartende Verschlechterungen an. Eine andere Beurteilung ist nur dann erlaubt, wenn mit der konkreten Ausübung der Berufstätigkeit eine unmittelbare akute Gesundheitsgefahr verbunden wäre. Die ungünstige Langzeitprognose bedeutet nicht schon aktuelle Berufsunfähigkeit. |
| Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 10 U 518/03 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Bei Wildverbissschäden von Obstbäumen, Hecken bzw. Beschädigung eines Rasens eines im Außenbereich gelegenen Freizeitgeländes ist unter Berücksichtigung der Methode Koch zu beachten, dass zur Ermittlung der Minderung des Grundstückswerts nicht allein auf eine schematische Betrachtung der Anschaffungs-, Anpflanzkosten- und Pflegekosten abgestellt werden kann, vielmehr auch schadensmindernd zu bewerten ist, dass das Grundstück von seinem Zweck und Werthaltigkeit nicht einem Grundstück in einem Wohngebiet zu vergleichen ist (in Anknüpfung an den Kastanienbaumfall BGH NJW 1975, 2061). |
| Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 10 U 1321/03 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, VOB/B |
| Leitsatz: | Fertigbauvertrag als Teilzahlungsgeschäft und Ratenlieferungsvertrag |
| Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 8 U 106/04 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, StGB |
| Leitsatz: | Gegen die Maklerfirma und ihren örtlichen Mitarbeiter besteht kein Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung, wenn nicht der Nachweis gelingt, dass der örtlicher Mitarbeiter dem Käufer bewusst die Kenntnis über Schimmelpilzbefall nicht offenbart hat. |
| Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 10 U 1495/03 | |