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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht KoblenzVerkündungsdatum06 / 2004 

Oberlandesgericht Koblenz

Entscheidungen 06 / 2004



Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:


OLG-KOBLENZ – Beschluss, 8 W 380/04 vom 11.06.2004

Rechtsgebiete:ZPO, BGB
Leitsatz:1. Die Zuständigkeitsregelung in § 568 ZPO betrifft wie die in § 348 Abs. 1 ZPO den gesetzlichen Richter und nicht lediglich eine rein interne arbeitsorganisatorische Frage.

2. Nach Erlass des bestätigenden Berufungsurteils darf der Gläubiger nicht nur aus dem Berufungsurteil, sondern auch aus dem erstinstanzlichen Urteil ohne Sicherheitsleistung vollstrecken und darüber hinaus die Rückgabe einer bereits geleisteten Sicherheit verlangen, sofern er noch nicht aus dem erstinstanzlichen Urteil vollstreckt hat (KG NJW 1976, 1752 f.). In der Übersendung eines Schecks durch den Schuldner an die bezogene Bank nach einer Vollstreckungsandrohung des Gläubigers liegt noch keine Vollstreckung, solange der Gläubiger den Scheck nicht annimmt oder dieser nicht eingelöst wird.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 8 W 380/04



OLG-KOBLENZ – Urteil, 8 U 709/03 vom 04.06.2004

Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Leitsatz:1. Ein vertragliches Aufrechnungsverbot steht einer Verrechnung nicht nur dann nicht entgegen, wenn der Bauherr die mangelhafte Werkleistung oder Teilleistung zurückweist und Schadensersatz wegen Nichterfüllung des ganzen Vertrages verlangt, sondern auch dann nicht, wenn der Bauherr die Bauleistung ganz oder teilweise behält und Schadensersatz wegen einzelner genau bezeichneter Mängel geltend macht.

2. Der Grundsatz der Naturalrestitution erfordert nicht zwingend die Wiederherstellung des Zustandes, der ohne das schadensstiftende Ereignis bestehen würde. Es kann vielmehr die Versetzung des Geschädigten in die gleiche wirtschaftliche Vermögenslage genüge, in der es sich bei Eintritt des zum Schadensersatz verpflichtenden Umstandes befand.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 8 U 709/03

OLG-KOBLENZ – Urteil, 6 U 105/04 vom 03.06.2004

Rechtsgebiete:MarkenG
Leitsatz:Zwischen den von branchennahen Unternehmen in einem räumlich eng zusammenliegenden Bereich verwendeten Wortzeichen "ProVital" und "PROVITALIS" besteht Verwechslungsgefahr i.S.d. § 15 Abs. 2 MarkenG auch dann, wenn diese Begriffe nicht stets in Alleinstellung, sondern überwiegend zusammen mit längeren, jedoch jeweils farblosen Wortzusätzen und nicht unterscheidungskräftigen Bildzeichen gebraucht werden.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 6 U 105/04


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