JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Koblenz > Verkündungsdatum > 01 / 2004
Insgesamt sind 11 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | ZPO, GKG, BRAGO |
| Leitsatz: | Zwar ist für die Beschwer bei der Entscheidung über eine Schmerzensgeldklage die in der Klageschrift geäußerte Mindestangabe bestimmend. Bei der Festsetzung des Gebührenstreitwertes gilt jedoch etwas anderes. Entscheidend ist hierbei nicht, was der Verletzte gewollt hat, sondern was ihm aufgrund des klagebegründenden Sachvortrags zuzubilligen war. Dies ist jedenfalls dann, wenn keine Teil-Klageabweisung erfolgt, die im Urteil zugesprochene Summe, und zwar auch, wenn diese Summe unter dem mit der Klage benannten Mindestwert der klägerischen Vorstellung liegt. |
| Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 12 W 35/04 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | 1. Der Fairnessanspruch verlangt, dass im Zivilprozess nicht nur ein Zeuge der Gegenpartei, sondern auch die Partei angehört oder vernommen wird, wenn dieser keine förmlichen Beweismittel zur Verfügung stehen. Wird die Partei angehört oder vernommen, so ist es nicht schon zur prozessualen Gleichbehandlung geboten, ebenfalls den Prozessgegner als Partei anzuhören oder zu vernehmen. 2. Die aus Gründen der prozessualen Waffengleichheit erforderliche Befragung einer Partei muss nicht notwendigerweise als Parteivernehmung gemäß § 448 ZPO erfolgen; eine Anhörung gemäß § 141 ZPO kann ausreichen. 3. Das Tatgericht hat zur Feststellung der entscheidungserheblichen Umstände alle Tatsachen und Beweisergebnisse in einer Gesamtwürdigung zu berücksichtigen. Auch Parteivorbringen kann darin einbezogen werden. Das Gericht muss sich nur bewusst sein, dass Parteivorbringen ein anderes Gewicht besitzt als ein förmliches Beweismittel des Strengbeweisverfahrens. Nach den Grundsätzen der freien Beweiswürdigung kann das Gericht dem Ergebnis einer Parteianhörung oder Parteivernehmung den Vorzug vor den Bekundungen eines Zeugen geben, wenn sich etwa aufgrund einer Inhaltsanalyse und weiterer Glaubwürdigkeitskriterien daraus eine tragfähige Urteilsgrundlage gewinnen lässt. |
| Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 12 U 1412/02 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Leitsatz: | Zum Beginn der Jahresfrist der §§ 2340 Abs. 3, 2082 BGB mit Verkündung des Strafurteils |
| Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 8 U 1467/02 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Leitsatz: | 1. Die gesetzlichen Vorschriften über das Recht des Auftrages und der entgeltlichen Geschäftsbesorgung sind dahin auszulegen, dass eine Bank, die Aufträge für Auszahlungen übernommen hat, nur dann auftragsgemäß handelt, wenn sie das Geld dem durch den Auftrag individualisierten Empfänger auszahlt. 2. Im beleggebundenen Zahlungsverkehr ist bei Divergenzen zwischen dem Namen des Empfängers und dem angegebenen Konto grundsätzlich die Empfängerbezeichnung maßgebend. Etwas andres kann gelten, wenn die weisungswidrige Auftragserledigung das Interesse des Auftraggebers nicht verletzt. |
| Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 8 U 1276/02 | |