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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht KoblenzVerkündungsdatum12 / 2003 

Oberlandesgericht Koblenz

Entscheidungen 12 / 2003



Insgesamt sind 12 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:


OLG-KOBLENZ – Beschluss, 2 Ss 322/03 vom 03.12.2003

Rechtsgebiete:WaffG
Schlagworte:Selbstladewaffe, halbautomatische, Mangel, behebbarer
Leitsatz:Eine halbautomatische Selbstladewaffe i.S.d. § 53 I 1 Nr. 3 a Buchstaben a) und b) WaffG a.F. verliert ihre Eigenschaft als halbautomatische Waffe nicht schon allein dadurch, dass sie infolge eines Mangels vor Abgabe eines Schusses jeweils von Hand nachgeladen werden muss, sofern dieser Mangel jederzeit ohne besondere Schwierigkeiten mit allgemein gebräuchlichem Werkzeug behoben und die Waffe alsdann ihrer Bauart entsprechend wieder als halbautomatisch eingesetzt werden kann. Das Urteil muss im Falle eines Schuldspruchs wegen § 53 I 1 Nr. 3 a Buchstaben a) und b) WaffG a.F. erkennen lassen, ob und mit welchen konkreten Mitteln der Angeklagte tatsächlich in der Lage gewesen wäre, den die halbautomatische Funktionsweise der Waffe aufhebenden Mangel ohne Schwierigkeiten selbst zu beseitigen.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 2 Ss 322/03



OLG-KOBLENZ – Beschluss, 2 Ws 866/03 vom 02.12.2003

Rechtsgebiete:StPO, GVG
Schlagworte:auswärtige Strafkammer, Fürsorgepflicht, Fristwahrung, Gericht, zuständiges, Rechtsmitteleinlegung, Stammgericht, Weiterleitung, Wiedereinsetzung, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Amts wegen
Leitsatz:1. Wird ein fristgebundener Rechtsmittelschriftsatz bei dem dafür unzuständigen Oberlandesgericht eingereicht, ist dieses im Rahmen seiner prozessualen Fürsorgepflicht nur gehalten, ihn im ordentlichen Geschäftsgang an das zuständige Gericht weiterzuleiten. Es ist nicht verpflichtet, gegebenenfalls auch außerordentliche Maßnahmen zu ergreifen, um einen fristgerechten Eingang der Rechtsmittelschrift bei dem zuständigen Gericht zu gewährleisten.

2. Unterbleibt die Weiterleitung, obwohl im ordentlichen Geschäftsgang der rechtzeitige Eingang bei dem zuständigen Gericht noch möglich wäre, trifft den Rechtsmittelführer hieran kein Verschulden. In diesem Fall kommt grundsätzlich die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Amts wegen in Betracht.

3. Gegen die Entscheidung einer auswärtigen Strafkammer nach § 78 GVG kann ein Rechtsmittel fristwahrend auch beim Stammgericht angebracht werden.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 2 Ws 866/03

OLG-KOBLENZ – Beschluss, 2 Ws 867/03 vom 02.12.2003

Rechtsgebiete:StPO, GVG
Schlagworte:auswärtige Strafkammer, Fürsorgepflicht, Fristwahrung, Gericht, zuständiges, Rechtsmitteleinlegung, Stammgericht, Weiterleitung, Wiedereinsetzung, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Amts wegen
Leitsatz:1. Wird ein fristgebundener Rechtsmittelschriftsatz bei dem dafür unzuständigen Oberlandesgericht eingereicht, ist dieses im Rahmen seiner prozessualen Fürsorgepflicht nur gehalten, ihn im ordentlichen Geschäftsgang an das zuständige Gericht weiterzuleiten. Es ist nicht verpflichtet, gegebenenfalls auch außerordentliche Maßnahmen zu ergreifen, um einen fristgerechten Eingang der Rechtsmittelschrift bei dem zuständigen Gericht zu gewährleisten.

2. Unterbleibt die Weiterleitung, obwohl im ordentlichen Geschäftsgang der rechtzeitige Eingang bei dem zuständigen Gericht noch möglich wäre, trifft den Rechtsmittelführer hieran kein Verschulden. In diesem Fall kommt grundsätzlich die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Amts wegen in Betracht.

3. Gegen die Entscheidung einer auswärtigen Strafkammer nach § 78 GVG kann ein Rechtsmittel fristwahrend auch beim Stammgericht angebracht werden.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 2 Ws 867/03

OLG-KOBLENZ – Beschluss, 1 Ss 245/03 vom 02.12.2003

Rechtsgebiete:OWiG, StPO
Schlagworte:Rechtsbeschwerde, Einlegungsfrist, Rechtsbeschwerdeeinlegungsfrist, Abwesenheitsurteil, Absehen von Urteilsgründen
Leitsatz:Beginnt die Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde für den Betroffenen mit der Zustellung eines nicht mit Gründen versehenen Urteils, wenn das Urteil gemäß § 74 Abs. 1 StPO in seiner Abwesenheit ergangen ist und die Voraussetzungen des § 77 b Abs. 1 Satz 3 OWiG nicht vorliegen? (Vorlage an den BGH)
Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 1 Ss 245/03


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