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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht KoblenzVerkündungsdatum09 / 2003 

Oberlandesgericht Koblenz

Entscheidungen 09 / 2003



Insgesamt sind 15 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-KOBLENZ – Beschluss, 1 Ws 703/03 vom 30.09.2003

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Kostenentscheidung, Nachholung, Urteilsberichtigung, Urteilsergänzung
Leitsatz:Mit abgeschlossener Bekanntgabe von Urteilsformel und -gründen ist das Urteil erlassen und damit für das erkennende Gericht nicht mehr abänderbar oder ergänzbar. Dies gilt auch für die Kostenentscheidung. Unterbleibt sie ausweislich des Hauptverhandlungsprotokolls, ist für eine nachträgliche Ergänzung oder Berichtigung kein Raum.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 1 Ws 703/03



OLG-KOBLENZ – Urteil, 12 U 854/02 vom 29.09.2003


OLG-KOBLENZ – Beschluss, 10 U 53/03 vom 25.09.2003

Rechtsgebiete:AVB Warenkredit
Leitsatz:1. Der in § 3 AVB definierte Versicherungsfall der Zahlungsunfähigkeit ist ebenso wie in § 9 AVB-Warenkredit 1984 abschließend (in Anknüpfung an BGH, NJW 1993, 590, 592; Senatsurteile vom 25.2.2000 - 10 U 511/99 - VersR 2001, 582 = ZfS 2000, 404 = NVersZ 2001, 397; vom 18.6.1999 - 10 U 653/98 - NVersZ 2000, 103 = r+s 2000, 41; NJW-RR 2000, 620; R+S 1997, 86; NVersZ 2001, 431 = VersR 2001, 1282; Urteil vom 22. Februar 2002 - 10 U 354/01 - r+s 2002, 351; Urteil vom 8. November 2002 10 U 1779/01 NJW-RR 2003, 681 = VersR 2003, 854).

2. Der nach dieser Klausel in Betracht kommende Fall des § 3 Nr. 1 e) AVB, wonach "infolge nachgewiesener ungünstiger Umstände eine Bezahlung aussichtslos erscheint, weil eine Zwangsvollstreckung, ein Insolvenzantrag oder eine andere gegen den Kunden gerichtete Maßnahme des Versicherungsnehmers keinen Erfolg verspricht", ist dabei so auszulegen, wie sie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des Bedingungswerkes verstehen muss (in Anknüpfung an BGHZ 123, 83,85).

3. Für den Nachweis der Voraussetzungen des § 3 Nr. 1 e) AVB reicht es nicht aus, dass lediglich in einem Formularschreiben einer Inkassogesellschaft ohne weiteren Tatsachenvortrag die Variante "Unwirtschaftlichkeit" angekreuzt wird. Es müssen zumindest Einkommens- und Vermögensverhältnisse des spanischen Kunden dargelegt werden, aus denen sich erschließen lässt, dass eine Bezahlung aussichtslos erscheint. Im Übrigen ist der VN im Rahmen seiner vertraglichen Schadenminderungspflicht nach § 1 Nr. 2 und 7 Nr. 1 a AVB gehalten, für eine Beitreibung der Forderung auf seine Kosten zu sorgen.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 10 U 53/03

OLG-KOBLENZ – Urteil, 12 U 823/02 vom 22.09.2003



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