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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht KoblenzVerkündungsdatum07 / 2003 

Oberlandesgericht Koblenz

Entscheidungen 07 / 2003



Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:


OLG-KOBLENZ – Beschluss, 2 AGH 17/02 vom 16.07.2003

Rechtsgebiete:BRAO, StGB
Leitsatz:Die Verurteilung wegen Parteiverrats in einem schweren Fall führt zwingen zum Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Die Entscheidung nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 BRAO eröffnet keinen Beurteilungsspielraum. Der in § 14 Abs. 2 Nr. 2 BRAO angeordnete Widerruf der Zulassung dient dem Interesse der Allgemeinheit an einer funktionsfähigen Rechtspflege und damit dem Schutz eines überragend wichtigen Gemeinschaftsgutes.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 2 AGH 17/02



OLG-KOBLENZ – Beschluss, 1 Ws 293/03 vom 14.07.2003

Rechtsgebiete:StVollzG
Schlagworte:Feststellungsantrag, Fortsetzungsfeststellungsantrag, Haftbedingungen, Gemeinschaftsunterkunft
Leitsatz:1. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts besteht bei schwerwiegenden Grundrechtseingriffen auch nachträglich ein Interesse an der Feststellung ihrer Rechtswidrigkeit. Zwar wird im vorliegenden Fall nicht die Freiheitsentziehung als solche beanstandet. Wohl aber richtet sich die Beanstandung gegen eine besonders einschneidende Art und Weise der zeitweiligen Unterbringung des Beschwerdeführers während des Strafvollzuges. Steht insoweit eine Verletzung der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) in Frage, dann muss ein Rechtsschutzbegehren zur nachträglichen gerichtlichen Überprüfung zulässig sein.

2. Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gebietet den Gerichten, das Verfahrensrecht so anzuwenden, dass den erkennbaren Interessen des rechtsschutzsuchenden Bürgers bestmöglich Rechnung getragen wird. Statthafte Rechtsbehelfe dürfen nicht durch eine zu enge Auslegung und Anwendung prozessualer Regeln, wie der Annahme der prozessualen Überholung, leer laufen.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 1 Ws 293/03

OLG-KOBLENZ – Beschluss, 1 Ws 409/03 vom 09.07.2003

Rechtsgebiete:BRAGO
Schlagworte:Zeugenbeistand, Honorar, Gebührentatbestand, Gebühren
Leitsatz:Auf die in der BRAGO nicht geregelte Tätigkeit eines Rechtsanwalts als Zeugenbestand findet § 91 BRAGO - nicht § 95 BRAGO - entsprechende Anwendung.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 1 Ws 409/03

OLG-KOBLENZ – Beschluss, 10 W 377/03 vom 07.07.2003

Rechtsgebiete:ZPO, GVG
Leitsatz:Begehrt der Antragsteller für die Geltendmachung eines Schmerzensgeldanspruchs in Höhe von 18.000 ¤ die Bewilligung von Prozesskostenhilfe, kann der Antrag nicht mit der Begründung zurückgewiesen werden, eine etwaige Klage sei maximal nur in Höhe von 2.600 ¤ erfolgversprechend, deshalb fehle es an der sachlichen Zuständigkeit des Landgerichts.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 10 W 377/03


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