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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht KoblenzVerkündungsdatum01 / 2003 

Oberlandesgericht Koblenz

Entscheidungen 01 / 2003



Insgesamt sind 27 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 25 bis 28:


OLG-KOBLENZ – Beschluss, 1 Ss 238/02 vom 08.01.2003

Rechtsgebiete:StGB, BGB, ZVG
Schlagworte:Wahlfeststellung, Unterschlagung, Verstrickungsbruch, Zwangsversteigerung, Zwangsversteigerungsverfahren, Fensterflügel, wesentlicher Bestandteil, Beschlagnahme, Zuschlag, Eigentumsübergang
Leitsatz:1. Eine Verurteilung auf wahldeutiger Grundlage wegen Unterschlagung oder Verstrickungsbruch ist nicht möglich.

2. Fensterflügel, die als wesentliche Gebäudebestandteile durch Anordnung der Zwangsversteigerung beschlagnahmt worden sind, werden durch ein Beiseiteschaffen vor Zuschlagserteilung zwar der Verstrickung entzogen, jedoch wird deren Beschlagnahme dadurch nicht aufgehoben; sie unterliegen weiterhin dem Eigentumserwerb des Erstehers durch Zuschlag und können anschließend Gegenstand einer Unterschlagung durch den vorherigen Grundstückseigentümer sein.

3. Durch ein Beiseiteschaffen wesentlicher Gebäudebestandteile nach Zuschlagserteilung kann nur noch der Tatbestand eines Vermögensdelikts, nicht mehr der des Verstrickungsbruchs erfüllt werden.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 1 Ss 238/02



OLG-KOBLENZ – Urteil, 1 U 636/02 vom 08.01.2003

Rechtsgebiete:HOAI, BGB, ZPO
Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 1 U 636/02

OLG-KOBLENZ – Beschluss, 1 Ss 217/02 vom 06.01.2003

Rechtsgebiete:StPO, SGB III
Schlagworte:Wiedereinsetzung, Fristversäumung, Auskunftspflicht, Arbeitgeber
Leitsatz:1. Ist der Betroffene irrtümlich so behandelt worden, als habe er die Rechtsmittelbegründungsfrist versäumt, ist ihm in entsprechender Anwendung des § 44 StPO ohne weitere Sachprüfung die beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (BGH NStZ 1988, 210 m.w.N.).

2. Die allgemeine Auskunftspflicht nach § 315 Abs. 3 SGB III trifft den Arbeitgeber des Leistungsempfängers; eine Ausweitung der entsprechenden Bußgeldnorm gemäß § 404 II Nr. 23 SGB III auf einen vermeintlichen Arbeitgeber verstößt gegen das aus Art. 103 Abs. 2 GG folgende Analogieverbot.

3. Eine Aufklärungspflicht und damit auch ein Recht auf Auskunft gegenüber einem Dritten entstehen für das Arbeitsamt erst, wenn der Leistungsempfänger seinen Mitwirkungspflichten nachgekommen ist und seine Angaben zu überprüfen sind.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 1 Ss 217/02


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