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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht KoblenzVerkündungsdatum09 / 2002 

Oberlandesgericht Koblenz

Entscheidungen 09 / 2002



Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:


OLG-KOBLENZ – Beschluss, 1 Ws 650/02 vom 19.09.2002

Rechtsgebiete:StPO, UVollzO
Schlagworte:Sicherungsmaßnahmen, besondere Sicherungsmaßnahmen, strenge Einzelhaft
Leitsatz:1.Für die Auslegung und Anwendung des § 119 Abs. 3 und Abs. 4 StPO ist entscheidend, dass das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der den Vollzug der Untersuchungshaft in besonderem Maß beherrscht, eine Abwägung aller Umstände des Einzelfalles gebieten. Beschränkungen sind nur zulässig, wenn sie erforderlich sind, um eine reale Gefahr für die in § 119 Abs. 3 und 4 StPO genannten öffentlichen Interessen abzuwehren und dieses Ziel nicht mit weniger eingreifenden Maßnahmen erreicht werden kann.

2. Die Anordnung strenger Einzelhaft im Sinne der Nr. 60 Abs. 1 Ziff. 1 UVollzO setzt eine besondere (erhebliche) Verdunklungsgefahr voraus. Allein der Umstand, dass Verdunklungshandlungen nicht völlig auszuschließen sind, kann diese Maßnahme nicht rechtfertigen.

3. Anlass für besondere Maßnahmen nach Nr. 60 UVollzO kann nur ein unlauteres Verhalten der Person sein, gegen die sie angeordnet werden sollen.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 1 Ws 650/02



OLG-KOBLENZ – Urteil, 10 U 1950/01 vom 06.09.2002

Rechtsgebiete:MB/KT
Schlagworte:Krankentagegeldversicherung, selbständiger Architekt
Leitsatz:1. Ein Anspruch auf Zahlung von Krankentagegeld gilt nur für solche Zeiträume, in denen eine vollständige Arbeitsunfähigkeit vorgelegen hat. Ist der Versicherer teilweise in der Lage, seiner Berufstätigkeit nachzugehen, besteht kein Anspruch auf Krankentagegeld (in Anknüpfung an Senatsurteil vom 3.12.1999 - 10 U 307/99 - NVersZ 2000, 229 = VersR 2000, 1532 selbständiger Möbelmonteur).

2. Auch wenn der Versicherungsnehmer als selbständiger Architekt und freier Mitarbeiter eines Architekturbüros im Wesentlichen damit beauftragt war, Großbaustellen zu beaufsichtigen und die Bauleitung vorzunehmen, und er dabei gezwungen war, große Strecken mit einem PKW zu fahren und ungesicherte Baustellen über Leitern und Hilfswege zu inspizieren, in Baugruben herabzusteigen, Flach- und Satteldächer zu besteigen, damit Belastungen der Hände und der Wirbelsäule auftraten, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit, nicht aber zur völligen Arbeitsunfähigkeit führten, genügt dies nicht, um einen Krankentagegeldanspruch zu begründen.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 10 U 1950/01

OLG-KOBLENZ – Beschluss, 9 WF 606/02 vom 04.09.2002



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