JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Koblenz > Verkündungsdatum > 07 / 2002
Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | AO, ZPO, BGB, GG, EStG, StBGebV |
| Leitsatz: | Entscheidungsbefugten Sachbearbeitern der Finanzverwaltung müssen grundlegende Entscheidungen des Bundesfinanzhofs, gerade wenn sie der bisherigen Verwaltungspraxis widersprechen, zeitnah zur Kenntnis gebracht werden (u.a. durch Zeitschriften-Umlauf, Besprechungen, elektronische Information). Erfolgt dies nicht, liegt im Regelfall ein Organisationsverschulden vor und nach Amtshaftungsgrundsätzen kann Ersatz für die Steuerberaterkosten im - unnötigen - Einspruchsverfahren verlangt werden. |
| Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 1 U 1588/01 | |
| Rechtsgebiete: | StGB |
| Schlagworte: | Strafvollstreckung, lebenslange Freiheitsstrafe, Mindestverbüßungsdauer, besondere Schuldschwere, Mord, Versuch, versuchter Mord |
| Leitsatz: | 1. Die Entscheidung über die besondere Schuldschwere ist in allen Fällen der Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe zu treffen, selbst wenn im Fall des Versuchs die Möglichkeit einer Strafmilderung (§ 23 Abs. 2 StGB) bestanden hat, die Rechtsfolge mithin nicht zwingend vorgeschrieben war (vgl. BGHSt 44, 350). Dabei können die maßgeblichen Tatumstände auch insoweit herangezogen werden, als sie das Schwurgericht schon bei Bewertung der Tatsache, dass der Mord nicht vollendet worden ist, berücksichtigt und zum Anlass der Ablehnung einer Strafmilderung nach § 23 Abs. 2 StGB genommen hat. Sie sind dadurch für die durch das Vollstreckungsgericht vorzunehmende Würdigung nicht deswegen verbraucht, weil ohne sie eine lebenslange Freiheitsstrafe nicht verhängt worden wäre (BGHR StGB § 57 a Abs. 1 Schuldschwere 13 S. 2). 2. Auch wenn die im Urteil für das Absehen von der Milderungsmöglichkeit des § 23 Abs. 2 StGB entscheidenden Gesichtspunkte für das Vollstreckungsgericht verwertbar bleiben, muss den belastenden Umständen doch ein Gewicht zukommen, das die Schuld des Täters über das für die Verhängung lebenslänglicher Freiheitsstrafe entscheidende Maß hinaus noch deutlich heraushebt. |
| Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 1 Ws 301/02 | |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Schlagworte: | Unterbringung, Beobachtung |
| Leitsatz: | Die Beobachtung ist ein anerkanntes Diagnoseinstrument der Psychiatrie, das nicht bei allen, aber bei vielen psychischen Störungen zu wertvollen Erkenntnissen führen kann. Die Anordnung nach § 81 StPO ist deshalb auch dann zulässig, wenn der Beschuldigte eine Exploration verweigert, die Beobachtung aber Erkenntnisse verspricht, die wiederum Schlüsse auf seinen Geisteszustand zulassen. |
| Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 1 Ws 539/02 | |
| Rechtsgebiete: | AUB 61 |
| Leitsatz: | Es genügt für die Einhaltung der Jahresfrist einer unfallbedingt eingetretenen Invalidität nicht, dass in der ärztlichen Bescheinigung die Frage nach einer Invalidität mit einem einfachen "Ja" beantwortet wird, diese Invalidität auf eine chronischen Überlastung, bedingt durch ein Anlagenleiden (Kalkeinlagerung in der Schultergelenkssehne mit Folge einer Sehnenverkürzung) zurückgeführt wird und letztlich das durch einen Fahrradsturz ausgelöste Schultertrauma lediglich eine Gelegenheitsursache für die Funktionsbeeinträchtigung darstellt. Die Beweislast für eine unfallbedingt eingetretene Invalidität liegt beim Versicherungsnehmer. |
| Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 10 U 1867/01 | |