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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht KoblenzVerkündungsdatum06 / 2002 

Oberlandesgericht Koblenz

Entscheidungen 06 / 2002



Insgesamt sind 13 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-KOBLENZ – Beschluss, 2 Ss 124/02 vom 24.06.2002

Rechtsgebiete:OWiG
Schlagworte:Abwesenheit, Verwerfung, Einspruch, Belehrung, Entschuldigung, genügende
Leitsatz:Die unterbliebene oder unzulängliche Belehrung i.S.d. § 74 Abs. 3 OWiG sperrt die Einspruchsverwerfung nach § 74 Abs. 2 OWiG.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 2 Ss 124/02



OLG-KOBLENZ – Beschluss, 14 W 363/02 vom 24.06.2002

Rechtsgebiete:ZPO, ZSEG, GKG
Schlagworte:Verwirkung des Entschädigungsanspruchs des gerichtlichen Sachverständigen
Leitsatz:Ein Sachverständiger muß im Rahmen der ihm obliegenden Vorprüfung (§ 407 a ZPO) ihm bekannte Umstände offenbaren, die Zweifel an seiner Unbefangenheit wecken können (hier: frühere private Tätigkeit für einen Beteiligten). Versäumt er den gebotenen Hinweis und wird er deshalb später erfolgreich wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt, so verwirkt er seinen Entschädigungsanspruch, auch wenn ihm nur einfache Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.

Für die Vorprüfung nach § 407 a ZPO kann der Sachverständige in der Regel keine Entschädigung verlangen, wenn er die erforderlichen Feststellungen ohne nennenswerten Arbeitsaufwand treffen kann.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 14 W 363/02

OLG-KOBLENZ – Urteil, 10 U 1116/01 vom 21.06.2002

Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:Eine Sittenwidrigkeit eines Darlehensvertrages unter dem Aspekt "unwirksame Mithaftung vermögensloser Familienangehöriger" liegt nicht vor, wenn die mitarbeitende Ehefrau (Arzthelferin) nicht nur Mithaftende, sondern Mitdarlehensnehmerin war, das für die Neuerrichtung einer Arztpraxis des Ehemanns aufgenommene Darlehen u.a. der Tilgung eigener Schulden gedient hat, die Eheleute gegenüber der Bank als Lebens-, Wirtschafts- und Risikogemeinschaft aufgetreten sind (in Anknüpfung an BGH NJW 2001, 815).

Einer Bank obliegt es im Rahmen einer ihr obliegenden Aufklärungs- und Fürsorgepflicht nicht, einen gynäkologischen Facharzt über die Konkurrenzsituation an einem bestimmten Standort aufzuklären.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 10 U 1116/01

OLG-KOBLENZ – Beschluss, 1 Ws 459/02 vom 20.06.2002

Rechtsgebiete:StGB, StPO
Schlagworte:Bewährung, neue Straftaten, Widerruf, Verlängerung, Weisungsverstoß, mündliche Anhörung
Leitsatz:1. Hat das Gericht trotz erneuter Straffälligkeit des Verurteilten während laufender Bewährungszeit vom an sich gebotenen Widerruf abgesehen und stattdessen die Bewährungszeit verlängert, so kann es in einer Folgeentscheidung die Anwendung des § 56 f Abs. 1 Nr. 1 StGB nicht erneut auf die Straftaten stützen, die Anlass für die Verlängerung gewesen waren.

2. § 453 Abs. 1 S. 3 StPO ist so zu verstehen, dass die mündliche Anhörung zwingend ist, wenn sie eine weitere Aufklärung verspricht oder wenn ihr keine schwerwiegenden Gründe entgegenstehen. Ein Widerruf wegen Verstößen gegen eine Therapieweisung ohne vorherige mündliche Anhörung kommt regelmäßig nicht in Betracht
Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 1 Ws 459/02


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