JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Koblenz > Verkündungsdatum > 04 / 2002
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| Rechtsgebiete: | StGB |
| Schlagworte: | Trunkenheitsfahrt, fahrlässige Tötung, Gefährdung des Straßenverkehrs, Beifahrer, Insasse, Mitfahrer, Einwilligung, Einverständnis, Billigung, eigenverantwortliche Selbstgefährdung, einverständliche Fremdgefährdung, Strafzumessung, Mitverschulden, Bewährung, Verteidigung der Rechtsordnung |
| Leitsatz: | 1. Die Strafbarkeit eines alkoholbedingt fahruntüchtigen Kraftfahrers wegen fahrlässiger Tötung und Gefährdung des Straßenverkehrs entfällt weder unter dem Gesichtspunkt der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung noch unter dem Aspekt der einverständlichen Fremdgefährdung, wenn der später bei einem Verkehrsunfall getötete oder verletzte Mitfahrer den Zustand des Fahrers bei Fahrantritt gekannt und billigend in Kauf genommen hat. 2. Ein Mitverschulden oder eine (unwirksame) Einwilligung des Mitfahrers kann sich jedoch günstig bei der Strafzumessung und Prüfung einer Strafaussetzung zur Bewährung auswirken. |
| Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 1 Ss 25/02 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 11 WF 70/02 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 3 W 59/02 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Leitsatz: | Der Weinabfüller ist verpflichtet, den Wein vor dem Abfüllen zu verkosten, wenn er diesen längere Zeit selbst eingelagert hat oder Anzeichen für einen nicht (mehr) verkehrsfähigen Wein vorliegen. |
| Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 1 U 481/01 | |
"Oberlandesgericht Koblenz - Entscheidungen 04 / 2002 - Seite 3" © JuraForum.de — 2003-2012
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