JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Koblenz > Verkündungsdatum > 12 / 2001
Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | ZPO, AUB 61, AUB, VVG |
| Leitsatz: | Die Mitteilung des Versicherers, dass trotz Versäumung der 15-Monats-Frist zwar kein Leistungsanspruch bestehe, der Fall aber noch bearbeitet werde, bedeutet keinen Verzicht auf Einhaltung der Formvorschrift oder gar ein Anerkenntnis dem Grunde nach. Die Bereitschaft, den Fall trotz Fristversäumung noch zu bearbeiten, kann auch bedeuten, dass der Versicherer im Vergleichswege oder kulanzhalber bereit ist, Leistungen aus der Unfallversicherung zu erbringen. |
| Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 10 U 529/01 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | 1. Eine Schlechterfüllung eines Auskunftsvertrages liegt vor, wenn der Kunde eine sichere Anlageform zum Zwecke der Hausfinanzierung wünscht, der Versicherungsmakler jedoch eine risikobehaftete Anlagenform vermittelt. 2. Zwar geht nach den Grundsätzen des unternehmensbezogenem Rechtsgeschäfts der Wille der Beteiligten im Zweifel dahin, dass der Betriebsinhaber Vertragspartner werden soll. Eine Haftung eines Angestellten eines Versicherungsmaklerbüros kommt aber dann in Betracht, wenn sich weder aus dem Briefkopf des Büros noch aus dem Firmenstempel ein Hinweis auf den Inhaber ergibt, Inhaber und Angestellter - hier Vater und Sohn unter Firmierung des Familiennamens - im Rechtsverkehr gemeinsam als Inhaber auftreten. |
| Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 10 U 1107/00 | |
| Rechtsgebiete: | StPO, RiStBV |
| Schlagworte: | Wiedereinsetzung, Rechtsmittelbelehrung, Merkblatt, Aushändigung, unterbliebene |
| Leitsatz: | 1. Die nach mündlicher Rechtsmittelbelehrung in der Hauptverhandlung unterbliebene Aushändigung des Merkblatts gemäß Nr. 142 Abs. 1 Satz 2 RiStBV ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände ein Wiedereinsetzungsgrund. 2. Eine nachträgliche Umformulierung des Wiedereinsetzungsgrundes ist unzulässig. |
| Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 1 Ws 1507/01 | |
| Rechtsgebiete: | VOB/B, BGB, VOB/A, ZPO |
| Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 1 U 2046/98 | |