JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Koblenz > Verkündungsdatum > 11 / 2001
Insgesamt sind 21 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | AUB 88 |
| Schlagworte: | Besondere Bedingung bei Vollzugsdienstunfähigkeit in der Unfallversicherung |
| Leitsatz: | Wird im Versicherungsschein der an sich im Sinne der AUB 88 zu verstehende Begriff der Invalidität im unmittelbaren Zusammenhang mit einer ab 10 % bestehenden Vollzugsdienstunfähigkeit erwähnt, so kann aus Sicht eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers der Versicherungsschein gemeinsam mit den AUB 88 durchaus so verstanden werden, dass die Polizeiversicherung nicht auf den allgemeinen, gewissermaßen für jedermann maßgebenden Invaliditätsgrad abstellen will, sondern das Tatbestandsmerkmal der Invalidität am Maßstab der Vollzugsdienstunfähigkeit bestimmt. Unklarheiten zwischen der Vertragsklausel der Besonderen Bedingung für die Vollzugsdienstunfähigkeit und dem Versicherungsschein gehen zu Lasten des Versicherers als Verwender der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Aus den AUB 88 und der Besonderen Bedingung für die Vollzugsdienstunfähigkeit lässt sich ebensowenig wie bei der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ein Anspruch auf Dynamisierung der Leistungen nach Eintritt des Versicherungsfalls entnehmen (in Anknüpfung an Senatsurteile vom 16.4.1999 - 10 U 791/98 - VersR 1999, 876 und 31.8.2001 - 10 U 1540). |
| Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 10 U 169/01 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 9 U 719/01 | |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Schlagworte: | Zustellung, Empfangsberechtigte, mehrere, dieselben |
| Leitsatz: | Wird ein Urteil an denselben Empfangsberechtigten zweimal zugestellt, ist für den Fristablauf für die Einlegung des Rechtsmittels allein der Zeitpunkt der ersten (wirksamen) Zustellung maßgeblich. § 37 III StPO gilt nur für die Zustellung an mehrere Empfangsberechtigte. |
| Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 2 Ss 304/01 | |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Schlagworte: | Hauptverhandlung, Aussetzung, Unterbrechung, erkennender Richter, Erledigung, Überholung, prozessuale |
| Leitsatz: | 1. Die Beschwerde gegen eine Aussetzungsentscheidung ist prozessual überholt, wenn die Aussetzung schlechterdings nicht mehr revidiert werden kann. Das ist dann der Fall, wenn infolge der Aussetzung eine faktische Unterbrechung der Hauptverhandlung stattgefunden hat, die die nach § 229 StPO zulässigen Unterbrechungszeiträume überschritten und somit zur Folge hat, daß mit der Hauptverhandlung auf jeden Fall von neuem begonnen werden muß. 2. War die Beschwerde gegen die Aussetzung zum Zeitpunkt ihrer Einlegung noch nicht prozessual überholt, ist sie nach Eintritt der Überholung ohne Kostenentscheidung für erledigt zu erklären. 3. Die Eigenschaft als erkennender Richter i. S. v. § 28 II 2 StPO verliert der Richter auch dann nicht, wenn es infolge überlanger Unterbrechung oder Aussetzung zu einer neuen Hauptverhandlung kommt, an der er wieder mitzuwirken hat. |
| Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 1 Ws 1423/01 | |