JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Koblenz > Verkündungsdatum > 01 / 2001
Insgesamt sind 16 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 13 bis 16:
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Die Diskrepanz zwischen den Grundlagen der Barwertverordnung und der tatsächlichen Entwicklung und Dynamisierung der gesetzlichen Renten führen derzeit noch nicht zur Verfassungswidrigkeit der Barwertverordnung. |
| Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 13 UF 660/00 | |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Schlagworte: | Wiederaufnahme, Geständnis, Widerruf, neue Beweismittel, Widerrufsgrund, Darlegungslast, Wiederaufnahmeverfahren, Zurückhalten von Beweismitteln |
| Leitsatz: | Leitsatz: 1. Das strafrechtliche Wiederaufnahmeverfahren hat die Funktion, den Konflikt zwischen den rechtsstaatlichen Grundsätzen der Gerechtigkeit und der Rechtssicherheit zu lösen (BVerfG a.a.0., 43). Dieser Konflikt ist im Falle des Widerrufs eines das rechtskräftige Urteil tragenden Geständnisses bereits im Rahmen der Eignungsprüfung zugunsten der Rechtssicherheit zu lösen, wenn der Verurteilte keine Gründe darlegt, die vernünftige Zweifel an der Wahrheit seines früheren (vom erkennenden Gericht auf Glaubhaftigkeit überprüften) Geständnisses wecken können (Senatsbeschluss vom 29. April 1997 - 1 Ws 146/97 -). 2. Es steht einem Angeklagten zwar grundsätzlich frei, ob er im Hauptverfahren nur ihm bekannte Beweismittel benennt. Das Zurückhalten von Beweismitteln ist noch als zulässiges Prozessverhalten anzusehen. Werden die zurückgehaltenen Beweismittel jedoch später im Wiederaufnahmeverfahren präsentiert, so gehört es zu den Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Wiederaufnahmegesuchs, dass die Gründe für die gewählte Prozesstaktik dargelegt werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. April 1997 - 1 Ws 146/97 - und vom 4. September 1997 - 1 Ws 525/97 -). |
| Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 1 Ws 718/00 | |
| Rechtsgebiete: | BRAGO |
| Schlagworte: | Beweisauswertung von Beiakten |
| Leitsatz: | Lässt das erkennende Gericht eine streitige Tatsachenfrage ausdrücklich offen und verwertet es hilfsweise die beigezogenen Akten zur Entscheidung der streitigen Tatsachenfrage, so liegt eine Auswertung der Beiakten zum Beweis im Sinne von § 34 II BRAGO nicht vor. |
| Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 14 W 5/01 | |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Schlagworte: | Haftprüfung, Sechsmonatsfrist, Tatbegriff, neue Tat, neuer Haftbefehl, Haftbefehlserweiterung, Kritik 2. Strafsenat |
| Leitsatz: | Leitsatz: Eine Anrechnung bereits vollzogener Untersuchungshaft auf die gesetzliche Sechsmonatsfrist kann nur dann erfolgen, wenn es sich dabei um Haft "wegen derselben Tat" im Sinne von § 121 Abs. 1 StPO handelte. Der Begriff "derselben Tat" ist weit auszulegen; darunter fallen alle Taten des Beschuldigten von dem Zeitpunkt an, in dem sie bekannt geworden sind und in den Haftbefehl hätten aufgenommen werden können, gleichgültig, ob sie Gegenstand desselben Verfahrens oder getrennter Verfahren sind. Bei neuen Tatvorwürfen und einer Erweiterung des bestehenden oder Erlass eines neuen Haftbefehls beginnt die Sechsmonatsfrist von dem Zeitpunkt an zu laufen, ab dem wegen des neuen Tatvorwurfs, der bisher noch keine Untersuchungshaft zur Folge hatte, erstmals die Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls vorlagen; das wird jedenfalls im Regelfall der Tag der neuen Haftentscheidung sein (gegen OLG Koblenz, 2. Strafsenat, Beschlüsse vom 20.10.2000 - BL 44/00 und vom 4.12.2000 - BL 97/00; vgl. auch OLG Koblenz 1. Strafsenat StV 2000, 629). |
| Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, (1) 4420 BL - III - 71/00 | |
"Oberlandesgericht Koblenz - Entscheidungen 01 / 2001 - Seite 4" © JuraForum.de — 2003-2012
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