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JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZUrteil vom 31.01.2000, Aktenzeichen: 13 U 591/98 

OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 13 U 591/98

Urteil vom 31.01.2000


Leitsatz:Die Beweislast für die Erteilung einer den formellen Anforderungen genügenden unterschriebenen Honorarrechnung trägt der die Vergütung fordernde Steuerberater. Hat der Gegner die in seinen Händen befindliche Rechnung vorgelegt und behauptet der Steuerberater, dass es sich bei diesem ( nicht unterschriebenen ) Exemplar nicht um das von ihm übersandte Original handele, so obliegt ihm ebenfalls der Nachweis, dass er eine andere ( unterschriebene ) Rechnung übersandt hat.
Rechtsgebiete:StBGebV
Vorschriften:StBGebV § 9 Abs. 1,

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