JuraForum.de > Urteile > OLG-KOBLENZ > Urteil vom 30.07.2007, Aktenzeichen: 12 U 353/06
| Leitsatz: | Die Verletzung einer Freistellungsverpflichtung aufgrund eines Schadensersatzanspruches führt nicht dazu, dass der Freizustellende auf seine Gefahr zu prüfen hat, ob die Ansprüche des Drittgläubigers zu Recht bestehen. Der Gefahr, entweder eine unbegründete Forderung zu erfüllen oder sich wegen einer begründeten Forderung mit Klage überziehen zu lassen, soll der Freizustellende enthoben werden. Der Befreiungsanspruch umfasst sogar die Abwehr unbegründeter Ansprüche. |
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Vorschriften: | BGB § 257, ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1, |
| Verfahrensgang: | LG Koblenz, 16 O 457/05 vom 06.02.2006 |
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