JuraForum.de > Urteile > OLG-KOBLENZ > Urteil vom 29.11.2006, Aktenzeichen: 1 U 44/06
| Leitsatz: | 1. Bei einer rechtlichen oder faktischen Beteiligung eines Mitglieds einer Rechtsanwalts- und Steuerberatersozietät an den - teilweise miteinander kontrahierenden - beratenen Gesellschaften kann der Annahme einer Interessenkollision i.S.v. § 43 a Abs. 4 BRAO entgegenstehen, dass die Gesellschaften gleichgerichtete Interessen verfolgen, was insbesondere bei einer wechselseitigen Verflechtung unter einheitlicher Führung nahe liegt. 2. Ein Tätigkeitsverbot nach § 45 Abs. 1 Nr. 4 BRAO setzt voraus, dass der Anwalt in seinem Zweitberuf rechtlich und tatsächlich einer richtunggebenden Einflussnahme unterliegt. Zudem darf die eine konkrete Angelegenheit betreffende Vortätigkeit noch nicht beendet sein. |
| Rechtsgebiete: | BRAO |
| Vorschriften: | BRAO § 43 a Abs. 4, BRAO § 45 Abs. 1 Nr. 4, |
| Verfahrensgang: | LG Koblenz 15 O 576/04 vom 21.12.2005 |
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