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JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZUrteil vom 29.09.2000, Aktenzeichen: 10 U 1887/99 

OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 10 U 1887/99

Urteil vom 29.09.2000


Leitsatz:Es ist wenig wahrscheinlich, dass es durch einen beim Fußballspiel erlittenen Ellenbogenschlag unter die Nase zu einer traumatisch bedingten Anosmie (Verlust des Geruchssinns) durch Zerreißung der olfaktorischen Riechfäden oder Quetschung der Riechnerven gekommen ist, da mit einem derartigen Unfallhergang regelmäßig kein stumpfes Schädeltrauma, ggf. verbunden mit einer frontobasalen Fraktur und einer Commotio cerebri verbunden ist. Wurde bereits 1/2 Jahr vor dem Unfallereignis bei dem Versicherten eine Anosmie festgestellt, so ist der später eingetretene völlige Verlust des Geruchssinns und die Verminderung des Geschmacksinns nicht ursächlich in Zusammenhang mit dem Ellenbogenschlag zu bringen.
Rechtsgebiete:AUB 61
Vorschriften:AUB 61 § 8 II (2) c,
Stichworte:Berufsunfähigkeitszusatzversicherung,
Verfahrensgang:LG Trier 3 O 35/98
Rechtskraft:ja

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