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JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZUrteil vom 29.09.1999, Aktenzeichen: 5 U 140/99 



OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 5 U 140/99

Urteil vom 29.09.1999


Leitsatz:Es ist nicht willkürlich oder grob unbillig, wenn ein Landesfachverband der Bestattungsunternehmen ein Vereinsmitglied ausschließt, weil einer von dessen gesetzlichen Vertretern einem konkurrierenden Verband von Gewerbetreibenden angehört, die Leichen einbalsamieren und die hygienische Versorgung von Verstorbenen durchführen.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 25,
Stichworte:Konkurrierende Verbände a) der Bestattungsunternehmen und b) der Unternehmen, die Leichen einbalsamieren,
Verfahrensgang:LG Koblenz 5 O 270/98
Rechtskraft:ja

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