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JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZUrteil vom 28.01.2000, Aktenzeichen: 10 U 369/99 



OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 10 U 369/99

Urteil vom 28.01.2000


Leitsatz:Der Versicherer ist zum Rücktritt des Vertrages (BUZ) berechtigt, wenn die Versicherungsnehmerin bei Antragstellung verschwiegen hat, daß sie sich B Monate zuvor in einem mehrwöchigen Kuraufenthalt wegen HWS-Beschwerden befunden, sich in der Klinik einer psychotherapeutischen Behandlung unterzogen hatte, dem sich anschließend bis zum Zeitpunkt des Versicherungsantrages eine Weiterbehandlung bei einem Neurologen und Psychiater anschloß, der am Tage der Antragstellung das Vorliegen einer Depression diagnostizierte und letztlich das Vorliegen der behaupteten Berufsunfähigkeit auf das Vorliegen einer depressiven Erkrankung gestützt wird.
Rechtsgebiete:VVG, BB-BUZ
Vorschriften:VVG § 1 Abs. 1 S. 2, VVG § 16 Abs. 2 S. 1, VVG § 16 Abs. 3, VVG § 21, BB-BUZ § 1,
Verfahrensgang:LG Trier 6 O 162/97
Rechtskraft:ja

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