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JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZUrteil vom 27.06.2003, Aktenzeichen: 10 U 998/02 

OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 10 U 998/02

Urteil vom 27.06.2003


Leitsatz:Begeben sich 10 Jahre alte Kinder in einen räumlich abgegrenzten, außerhalb der Geschäftszeiten durch mehrere Schranken vor unbefugtem Zutritt gesicherten Bereich einer Kiesgrube und setzen dort mittels eines Taschenmessers einen Radlader in Gang, der schließlich beim Zurücksetzen in einen Schlammweiher gerät, so stellt dies eine gemeinschaftlich begangene unerlaubte Handlung nach § 830 Abs. 1 S. 1 BGB dar, auch wenn sich nicht feststellen lässt, wer zuletzt das Fahrzeug geführt hat. § 830 Abs. 1 S. 2 BGB findet keine Anwendung.
Rechtsgebiete:BGB, StGB
Vorschriften:BGB § 823 Abs. 1, BGB § 823 Abs. 2, BGB § 830, BGB § 830 Abs. 1 S. 1, BGB § 830 Abs. 1 S. 2, BGB § 858, StGB § 123, StGB § 248 b,
Verfahrensgang:LG Koblenz 16 O 51/00

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