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JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZUrteil vom 26.06.2006, Aktenzeichen: 12 U 545/05 

OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 12 U 545/05

Urteil vom 26.06.2006


Leitsatz:Die Ersatzpflicht des für einen Gesundheitsschaden einstandspflichtigen Schädigers erstreckt sich auch auf psychisch bedingte Folgewirkungen des von ihm herbeigeführten haftungsbegründenden Ereignisses. Dies gilt auch für eine psychische Fehlverarbeitung des Unfallgeschehens, vorausgesetzt es besteht eine hinreichende Gewissheit dafür, dass diese Folge ohne den Unfall nicht eingetreten wäre. Diese Frage muss durch Gesamtwürdigung aller Tatsachen und Beweise geprüft werden, woran bei Vorhandensein psychischer Beeinträchtigungen vor dem Unfall wie einer Aufmerksamkeitsdefizitstörung und diejenigen einer posttraumatischen Belastungsstörung können zum Teil verwechselt werden. Auch gerichtliche Gutachten von Sachverständigen unterliegen der freien Beweiswürdigung.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 287, ZPO § 404 Abs. 1 Satz 1, ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1,
Verfahrensgang:LG Koblenz 5 O 478/00 vom 21.03.2005

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